Patente und Erfindungen
Ansprechpartner für Erfindungen am UKJ: Dr. Tobias Neumann (03641 [9] 391105)
Erfindungsmeldungen senden Sie bitte mit folgendem Formular an Dr. Tobias Neumann
Die Geschichte der Wissenschaft und Technik zeigt sehr deutlich, dass es immer nur sehr wenige Erfindungen sind, die die technische Entwicklung geprägt haben. Eine Gesellschaft, die nicht in der Lage ist, für die Umsetzung der erbrachten hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen an ihren Universitäten und Forschungseinrichtungen die erforderlichen Rahmenbedingungen einzuräumen, und die dadurch solche Tätigkeiten behindert oder sogar unmöglich macht, kann auch nicht hoffen, auf Dauer von den Ergebnissen wissenschaftlicher und technischer Kreativität zu profitieren.
Mit der Erstellung einer Patentschrift ist für den Erfinder ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand verbunden. Gleichzeitig werden wissenschaftliche Veröffentlichungen verzögert und dem UKJ fallen bei Inanspruchnahme der Erfindung und Anmeldung der Erfindungen zu Patenten oder Gebrauchsmustern erhebliche Kosten an.
Die Aufrechterhaltung eines Patentes nur für Deutschland macht einerseits die Verwertung äußerst schwierig, die Anmeldung im internationalen Maßstab ist andererseits mit erheblichen Kosten verbunden. Auf Grund des eingeschränkten finanziellen Spielraums des UKJ sollen somit nur wenige, jedoch Erfolg versprechende Patentanmeldungen erfolgen. Diese sollen dann aber auch über einen längeren Zeitraum und international aufrechterhalten und verteidigt werden.
Warum sind diese Aufwendungen trotz allem für das UKJ und die Erfinder notwendig und oftmals hilfreich?
1. Einwerbung von Drittmitteln bzw. Kooperationsprojekten
Das UKJ forscht oftmals im Verbund mit anderen und ist durch Vertrags- oder Förderbedingungen zur Sicherung des geistigen Eigentums verpflichtet. Eine Wahrnehmung solcher Schutzpflichten kann die Chancen zur Einwerbung weiterer Kooperationsprojekte deutlich erhöhen und qualifiziert den Forschungspartner UKJ nachhaltig.
Das Aufrechterhalten eines attraktiven und auf die Forschungsschwerpunkte des UKJ ausgerichteten Patentportfolios erhöht die Einwerbungschancen für Drittmittel.
2. Einnahmen aus Lizenzvergabe
Eine weitere Möglichkeit der Verwertung des geistigen Eigentums ist der Verkauf des Patents bzw. seine Lizenzierung an Verwertungspartner. Vertretungsberechtigter des UKJ ist der Klinikumsvorstand. Die Verhandlungen über eine Lizenzierung bzw. den Patentverkauf sollen durch den Forschungskoordinator Dr. Neumann, der Rechtsabteilung gemeinsam mit dem/n Erfinder(n) bzw. -innen geführt werden.
Allgemein gilt für Erfindungen am UKJ das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG). Dieses Gesetz gilt für alle Mitabeiter des UKJ. Gemäß ArbNErfG erhalten die Erfinder 30% der Lizenzeinnahmen, was im Erfolgsfall ein attraktiver Anreiz sein kann und auch soll.
3. Ermöglichung von innovativen Ausgründungen
Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit einer Ausgründung einer neuen innovativen Firma aus dem UKJ auf Basis von geschütztem geistigem Eigentum. Von dieser Möglichkeit wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach Gebrauch gemacht, und sie wird vom Klinikumsvorstand unterstützt. Von den Bundesministerien werden solche Ausgründungen aus Hochschulen unterstützt. Über entsprechende Förderprogramme können sich die Mitarbeiter des UKJ vom Forschungskoordinator beraten lassen.
In den letzten Jahren konnte eine Reihe junger innovativer Ausgründungen aus dem UKJ an den Start gebracht werden:
Dynamic42 GmbH
DEVie.tech UG