23.05.2014
Gesetzliche Unfallversicherung erteilt höchste Versorgungsstufe nach neuem Verfahren
Gesetzliche Unfallversicherung erteilt höchste Versorgungsstufe nach neuem Verfahren
Jena (ukj). Die Uniklinik Jena zählt zu den ersten Kliniken in Deutschland, die von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zur Versorgung von Patienten mit schwersten Unfallverletzungen zugelassen worden. Hintergrund der Zulassung: Die Behandlung von Verletzungen nach Arbeits- und Wegeunfällen darf nur in besonders zugelassenen Kliniken erfolgen. Anfang 2014 wurde die Zulassung der Krankenhäuser zum stationären Heilverfahren durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung neu strukturiert und dreistufig gegliedert.
Es werden jetzt das stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV), das Verletzungsartenverfahren (VAV) und das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) unterschieden. Die Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie (Direktor: Prof. Dr. Dr. Gunther O. Hofmann) am Universitätsklinikum Jena hat nach einer Prüfung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die offizielle Zulassung zum Schwerstverletztenartenverfahren erhalten. Auf Grund der hohen Anforderungen und der gewünschten Konzentration der Behandlung auf wenige spezialisierte Kliniken werden zukünftig nur drei Kliniken in Thüringen und ca. 80 in ganz Deutschland für die Behandlung von Verletzungen aller Schweregrade nach Arbeits- und Wegeunfällen zugelassen sein.
„Ziel der deutschlandweiten Konzentration der Behandlung von Arbeitsunfällen auf wenige hochqualifizierte Kliniken ist die Steigerung der Behandlungsqualität, so dass die Versicherten schnell wieder am Erwerbsleben teilhaben können und möglichst geringe Dauerschäden behalten“, so Prof. Hofmann. Unfallverletzte mit schwersten Einzelverletzungen, mit Mehrfachverletzungen, aber auch mit Komplikationen im Verlauf der Behandlung, benötigen eine besondere unfallmedizinische Betreuung und müssen in speziellen, hierfür zugelassenen Krankenhäusern (SAV-Kliniken), verlegt werden. Dementsprechend hoch sind die räumlichen, apparativen und personellen Anforderungen an die zugelassenen Kliniken, die gleichzeitig bestimmte Pflichten übernehmen. So verpflichten sie sich zur raschen Übernahme von Patienten aus anderen Krankenhäusern, planen bereits frühzeitig die Nachbehandlung der Patienten mit den Betreuern der Berufsgenossenschaften und erstatten regemäßig Berichte über die Behandlung der Patienten an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Für das Universitätsklinikum bedeutet diese Zulassung, dass zukünftig noch mehr Patienten mit komplexen und seltenen Verletzungen und mit langwierigen Verläufen behandelt werden, die aus einem größeren Umkreis eingewiesen oder verlegt werden. In diesem Jahr wurden bereits 732 Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen behandelt. Davon 27 Patienten nach den Vorgaben des Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) und 67 entsprechend dem Verletzungsartenverfahren (VAV).