Jena (UKJ/kbo). Am Uniklinikum Jena (UKJ) gilt ab Freitag, 6. November, wieder ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und in Rücksprache mit der jeweiligen Station möglich, unter anderem bei kritischen Therapieentscheidungen, Abschiednahmen und bei der Behandlung von Kindern. „Wir haben versucht, unsere Besuchsregelung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, so Professor Jens Maschmann, Medizinischer Vorstand des UKJ. „Allerdings ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens um uns herum so rasant, dass wir zum Schutze aller unserer Patienten und Mitarbeiter diesen Schritt gehen müssen. Um es zu verdeutlichen: Wir haben Stand jetzt mehr als doppelt so viele Coronapatienten in Behandlung, wie zu Spitzenzeiten im Frühjahr.“ Das Besuchsverbot gilt sowohl für Angehörige als auch sonstige Externe wie Kollegen aus anderen Kliniken, Geschäftspartner, Pressevertreter etc. Das UKJ bittet um Verständnis für diesen unumgänglichen Schritt. Unabhängig vom Besuchsverbot gilt: Die ambulante und stationäre Versorgung am UKJ bleibt weiterhin uneingeschränkt erhalten. Weiterhin sind zudem im Kreißsaal zur Geburt werdende Väter zugelassen.