Jena (UKJ/kbo). Erfreulicherweise sinken thüringenweit die Inzidenzwerte, sodass die Corona bedingten Einschränkungen vorsichtig gelockert werden. Auch das Uniklinikum Jena (UKJ) möchte stationären Patientinnen und Patienten wieder Besuche ermöglichen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Folgende Regeln gelten ab Samstag, 22. Mai:
- Besuche sind täglich zwischen 15 und 19 Uhr für maximal zwei Stunden im Patientenzimmer möglich. Der größte Andrang herrscht in der Regel um 15 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, auch andere Uhrzeiten innerhalb des Zeitfensters für den Besuch zu nutzen.
- Patienten werden gebeten, für die Dauer des stationären Aufenthalts eine Person als Besucher Von dieser Person abweichende Besucher müssen Patienten spätestens zur Frühvisite des Besuchstags beim medizinischen Personal anmelden. Andernfalls ist der Besuch nicht möglich.
- Alle Besucher melden sich an den Kontrollpunkten des UKJ (Haupteingang oder Zentrale Notaufnahme) an und füllen einen Besucherfragebogen Zusätzlich wird ihnen dort die Köpertemperatur gemessen. Zur Identifikation ist ein Lichtbild-Ausweis notwendig. Danach melden sich die Besucher direkt auf Station am Pflegestützpunkt an und geben den Besucherfragebogen ab.
Eine dieser Voraussetzungen müssen die Besucher erfüllen:
- Besucher sind nachweislich vollständig geimpft
- Besucher sind nachweislich COVID-19-genesen, haben also vor nicht weniger als sechs Monaten eine COVID-19-Infektion durchgestanden. Als Nachweis gilt hier ein positiver PCR-Test oder eine amtliche Bescheinigung. Nicht ausreichend ist ein Antikörpertest für Genesene.
- Besucher legen einen aktuellen, das heißt maximal 48 Stunden alten negativen PCR-SARS-CoV-2-Befund oder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest-Befund Ergebnisse von Selbsttests sind nicht ausreichend.
Ausgenommen von der Besuchsreglung sind die Klinik für Geriatrie und die Klinik für Psychiatrie.
Besondere Situation Schwangerschaft und Geburt – besondere Regeln
Bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein durften die Partner der Schwangeren bereits während der gesamten Pandemie-Zeit. Neben den werdenden Müttern werden dafür auch die Partner in der Geburtsmedizin eigens auf Corona getestet, um allen Beteiligten größtmögliche Sicherheit zu gewähren. Nach der Geburt hieß es bislang aber vorerst Abschied nehmen. Mittlerweile können frisch gebackene Väter Frau und Kind wieder auf der Wochenstation besuchen, und zwar täglich für zwei Stunden von 15 bis 17 Uhr. Auch hier gelten die Voraussetzungen, dass die Väter entweder nachweislich vollständig geimpft sind oder eine COVID-19-Infektion vor nicht länger als sechs Monaten durchgemacht haben. Auf wen das zutrifft – und da Kontaktpersonen von Schwangeren priorisiert geimpft werden konnten, dürften dies einige sein – für den bietet die Geburtsmedizin auch wieder Familienzimmer nach Verfügbarkeit an.
Wer weder geimpft noch genesen ist, kann Frau und Kind dennoch besuchen, braucht dafür aber einen tagesaktuellen negativen Coronatest. Wer den noch nicht haben sollte, kann sich auch auf der Wochenstation testen lassen. Dafür kommen die Partner vorab zwischen 14 und 15 Uhr vor die Station und melden sich zum Testen. Hier ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.