Compliance Management
Als Klinikum universitärer Forschung und Lehre leisten wir einen wesentlichen Beitrag für die Weiterentwicklung und Zukunft der Medizin im Dienste der Menschen und der Gesellschaft. Unsere Patienten, deren Angehörige, aber auch alle Ärzte, Studierende, Geschäftspartner, Dienstleister, öffentliche Einrichtungen und die Öffentlichkeit selbst schätzen uns als verlässlichen und vertrauenswürdigen Partner. Der daraus entstehenden besonderen Verantwortung stellen wir uns durch ein ethisch und rechtlich stets einwandfreies Handeln. Welchen Anspruch und welche Erwartung wir an unser Handeln stellen, haben wir in einem Verhaltenskodex zusammengefasst, der Verhaltensregeln und Richtlinien enthält, die dabei helfen, in der täglichen Arbeit die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Verhaltenskodex ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Compliance Management Systems (CMS). Außerdem haben wir auch unsere Haltung zur Anerkennung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten in einer Grundsatzerklärung auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum Ausdruck gebracht. Grundsatzerklärung des UKJ
Die komplexen Herausforderungen an die Sicherstellung regelkonformen Handels in einer so vielfältigen Organisation wie der eines Universitätsklinikums machen die Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS) notwendig, welches durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie von vertraglichen Verpflichtungen und freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen (interne Regelungen) bestmöglich gewährleisten soll. Dies umfasst einerseits präventive Maßnahmen, wie die Information und Schulung von Mitarbeitenden, das Klären von Prozessen und Zuständigkeiten, als anderseits auch die Überwachung von relevanten unternehmensinternen Vorgängen und die Identifizierung, Bewertung und Behebung von Verstößen und Risiken.
In diesem Zusammenhang ermutigen wir daher ausdrücklich unsere Beschäftigten als auch jede andere Person, die beruflich mit dem UKJ in Kontakt steht, Fragestellungen aktiv anzusprechen und Hinweise auf Verstöße bzw. potentielle Missstände zu melden.
Im Zuge unserer gelebten und offenen Fehlerkultur ist es zunächst grundsätzlich gewünscht, dass sich Beschäftigte des UKJ als auch Dritte nach Möglichkeit direkt an die zuständige Führungskraft bzw. an den jeweiligen gesetzlich oder betrieblich Beauftragten mit Fragestellungen als auch mit Hinweisen auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des UKJ wenden und mit dieser / m im offenen Dialog den Sachverhalt besprechen.
Für Fragestellungen und Hinweise auf Verstöße nutzen sie folgende Kontaktdaten:
- Datenschutz
- Diebstahl
- Informationssicherheit
- Medizinproduktesicherheit
- Korruption
- Umweltschutz und Gefahrgut
- Arbeits- und Brandschutz
- Gleichstellung
- Meldung von kritischen Ereignissen, die im Prozess der Patientenversorgung beinahe zu einem Schaden des Patienten geführt hätten (CIRS)
- Hygiene
- Vergabe
- Tierschutz, Meldung von unplanmäßig auftretenden Ereignissen in der tierexperimentellen Forschung (CIRS_LAS)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Gute wissenschaftliche Praxis
Patientenbeschwerden bzw. Lob und Kritik richten Sie bitte an unser Lob- und Beschwerdemanagement.
Wenn Sie sich bei der Auswahl der zuständigen Ansprechperson unsicher sind oder es sich um andere Fragenbereiche handeln sollte, so stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Compliance Managements des UKJ zur Verfügung.
Sollten Sie Benachteiligungen bzw. Repressalien im Zusammenhang mit Ihrer Meldung befürchten, so richten Sie Ihren Hinweis mit Informationen über bzw. Verdachtsmomenten auf Verstöße an unsere Interne Meldestelle. Die Interne Meldestelle des UKJ für Hinweise auf Verstöße ist beim Compliance Management angesiedelt und ist zugleich Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz.