Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin setzt nach der gültigen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen folgendes voraus:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
- Zusätzlich 6 Monate Weiterbildung in der Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
- anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber; davon können 25 Einsätze in einem standardisierten Simulationskurs erfolgen.
- die grundsätzliche Eignung des Kandidaten (Zeugnis des Weiterbildungsbefugten).
Mitarbeiter, die die unter 1 - 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, können auf einem unserer NEF die erforderlichen 50 Einsätze unter Aufsicht einer erfahrenen Notärztin / Notarztes absolvieren.
Wir bitten die Anfrage bezüglich eines Hospitationsplatzes an das Funktionspostfach NEF_Hospitation@med.uni-jena.de zu senden. Der ÄLRD organisiert die Einteilung der ärztlichen Hospitanten. Wir bereiten Sie intensiv auf die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin vor.
PJ-Studenten wenden sich bitte weiterhin an Frau Willing (liane.Willing@med.uni-jena.de)