Nichtraucherschutz & Raucherentwöhnung
Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Themen "Rauchfreies Klinikum" und Hilfe zum Rauchstopp.
Raucherbereiche am Klinikum
Der Nichtraucherschutz und das generelle Rauchverbot werden in der gültigen Dienstvereinbarung geregelt. Rauchen ist am UKJ nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Im Folgenden finden Sie Lagepläne mit den gekennzeichneten Raucherbereichen:
Raucherpausen sind laut Arbeitszeitgesetz eine unzulässige Unterbrechung der Arbeitszeit. Raucherpausen können in den gesetzlichen Erholungspausen genommen werden oder müssen nachgeholt werden. Zusätzliche und von der direkten Führungskraft vorher genehmigte bzw. abgestimmte Arbeitsunterbrechungen durch das Rauchen können im SAP PEP oder ESS mittels „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ hinterlegt werden, wenn dies über die zwei systemseitigen Standardpausen hinausgeht. Es wird empfohlen, dass Mitarbeitende und Führungskräfte sich abstimmen, um eine generelle Regelung für den Einzelnen und das Team zu finden.
Raucherentwöhnungsprogramme
Gern möchten wir alle Aufhörwilligen bei Ihrem Vorhaben unterstützen und bieten verschiedene Raucherentwöhnungsprogramme an.
1. Gruppenseminar
Beim Arbeitsmedizinischen Dienst können Sie an einem eintägigen Gruppenseminar teilnehmen, welches für UKJ Mitarbeitende kostenfrei ist. Im Anschluss an das Gruppenseminar ist auch die Teilnahme an zwei Auffrischungsveranstaltungen möglich. Die Teilnahme findet in der Freizeit statt.
Termin für das nächste Seminar: 18.10.2024
Bei Interesse können Sie sichhier anmelden. Sie können auch jederzeit einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.
2. GesundheitsCoach
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum GesundheitsCoach.
3. RauchFrei E-Mail Coach
RauchFrei ist ein Programm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie können sich auf der Internetseite von RauchFrei für den E-Mail Coach anmelden. Nach Anmeldung erhalten Sie 21 Tage lang Tipps und Informationen zur Raucherentwöhnung per E-Mail zugeschickt. Dabei werden Ihnen unter anderem positive Alternativen zum Rauchen als Motivatoren aufgezeigt. Bevor Sie sich für das Programm anmelden, können Sie einen Selbsttest zu Ihrer eignen Motivation durchführen, um darauf zugeschnittene Empfehlungen zu erhalten.
Weiterhin können Sie für eine Beratung auch beim "BZgA Beratungstelefon zur Raucherentwöhnung" anrufen. Die Telefonnummer hierfür lautet: 0 800 8 31 31 31
4. SQUIN
Als alternatives Angebot steht Ihnen SQUIN zur Verfügung. SQUIN ist ein onlinebasiertes, interaktives Gruppentraining, welches anonym, örtlich und zeitlich unabhängig ist. Innerhalb von 4 bis 6 Wochen (bei Bedarf auch länger) nutzen Sie täglich ca. 10 Minuten das Programm und kommen so von Level zu Level zum Rauchstopp.
Die Kosten belaufen sich auf 95,20€ für Sie. Teilweise werden die Kosten von den Krankenkassen, z.B. Barmer und Knappschaft, übernommen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt bei SQUIN an: https://www.squin.de/user/register
Nach dem Rauchstopp
Was passiert mit meinem Körper, wenn ich mit dem Rauchen aufhöre? In unserem "Nach dem Rauchstopp"-Plakat finden Sie positive Effekte in einer zeitlichen Raffer dargestellt.