Interne Meldestelle für Hinweise und Verstöße
nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
zur Meldung von tatsächlich oder mutmaßlich rechtwidrigen oder unethischen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zentrum für Ambulante Medizin nachfolgend ZAM genannt (compliance-relevante Verstöße), welche auf konkreten Tatsachen bzw. Anhaltspunkten beruhen.
Insbesondere zur Meldung von Verstößen
- die strafbewehrt sind,
- die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder
- gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorgegebenen Rechtsbereichen (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc.)
durch unsere Beschäftigten als auch jede andere Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für das ZAM oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über oben genannte Verstöße erlangt haben und diese melden möchten. Im Rahmen der Fehlerkultur des ZAM ist die Interne Meldestelle nicht nur zur Entgegennahme der vorgenannten Verstöße nach Hinweisgeberschutzgesetz, sondern auch über dieses hinaus zur Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Verstöße gegen andere Gesetze und zentrumsinterne Regelungen berechtigt.
Die Interne Meldestelle für Hinweise auf Verstöße des UKJ ist beim Compliance Management des ZAM angesiedelt und ist zugleich Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die Aufgaben der Internen Meldestelle wird durch die Mitarbeiterin des Compliance Managements
Nadine Hofmann (Risiko & Compliance Management, Hygienemanagement) als Beauftragte der Internen Meldestelle wahrgenommen.
Ihre Meldung richten Sie bitte an:
zam.compliance@zam.uniklinikum-jena.de
Neben der Meldung an die Interne Meldestelle des UKJ haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit Hinweisen im Anwendungsbereich des HinSchG an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Ausführliche Informationen zum externen Meldeverfahren und den externen Meldekanälen finden Sie unter Hinweisgeberstelle (bundesjustizaramt.de).