Schwerbehinderte Bewerbende
Um den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches nachkommen zu können, fragen wir in unserem Online-Bewerbungsformular auch ob eine » Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Bewerbende werden gebeten, diesen Hinweis aktiv mit anzuklicken und/oder im Anschreiben auf das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Schließlich beziehen wir dann das Gleichstellungsbüro bzw. unsere Schwerbehindertenvertretung in den Prozess der Bewerbung mit ein. Darüber hinaus werden Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Bewerbende bei fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt und zu einem Bewerbungs- und Kennenlerntermin eingeladen.