An jeder Einrichtung, an der Versuchstiere gehalten werden, sind Tierschutzbeauftragte zu bestellen.
In der Stabsstelle Tierschutz sind die Tierschutzbeauftragten
Dr. Karl-Gunther Glowalla, Fr. Nadja Hißbach und Dr. Mirijam Koch
Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum Tierschutz.
Unsere wichtigste Aufgabe als Tierschutzbeauftragte ist die Beratung unserer Forscherinnen und Forscher die Tierver-suche durchführen und hierbei stets auf die Arbeit nach den 3R-Prinzipien hinzuwirken.
Wir Tierschutzbeauftragte arbeiten in Tierschutzgremien mit und stehen in regem Kontakt mit Tierschutzbeauftragten anderer wissenschaftlicher Einrichtungen. Durch von uns angebotene Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine bestmögliche Sachkunde im Umgang mit Versuchstieren verfügen.
Als Tierschutzbeauftragte nehmen wir eine Schlüsselposition für Anliegen zwischen den Forscherinnen und Forschern sowie den zuständigen Behörden ein und arbeiten weisungsfrei.
Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten sind nach § 8b des Tierschutzgesetzes und §5 der Tierschutzversuchstierverordnung
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen und
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.