Entsprechend der "Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und Wissenschaft" veröffentlichen die Thüringer Hochschulen einen jährlichen Bericht aller laufenden drittmittelfinanzierten Forschungsprojekte. Die Bagatellgrenze beträgt 5.000 €. Projekte unterhalb dieser Schwelle werden summarisch berichtet. Die angegebenen Fördersummen beziehen sich auf die Bewilligungen für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projekts und nicht die tatsächlich im jeweiligen Jahr verausgabten Beträge.
Im Bereich der Auftragsforschung werden aufgrund wettbewerblicher Anforderungen die Auftragssummen vergröbert und fünf Kategorien zugeordnet: < 10.000 €, 10.000 € - 100.000 €, 100.000 € - 500.000 €, 500.000 € - 1 Mio. €, > 1 Mio. €.
Durchsuchbare Übersicht der geförderten Projekte am UKJ
Weitere Informationen auf den Seiten der Thüringer Landesrektorenkonferenz