Menschenrechtsbeauftragter
Das Universitätsklinikum Jena ist auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, in seinen Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.
Hier finden Sie die Grundsatzerklärung des Universitätsklinikums Jena zur Anerkennung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten*.
Herr Dr. Marc Hoffmann ist im Sinne des LkSG als Menschenrechtsbeauftragter am Universitätsklinikum Jena benannt. Er ist Ansprechperson und zuständig für die Bearbeitung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder deren Pflichtverletzungen.
Menschenrechtliche Risiken sind zum Beispiel:
- Sklaverei oder Zwangsarbeit
- Kinderarbeit
- Ungleichbehandlung und Diskriminierung
- Missachtung der Koalitionsfreiheit (Mitgliedschaft in Gewerkschaften)
- Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes bei Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, keine Einhaltung der national geltenden Mindestlohnregelungen, Schwarzarbeit
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs mit Beeinträchtigung des Lebensraums
- widerrechtliche Zwangsräumung und widerrechtlicher Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert
- Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte Leib und Leben verletzt werden.
Umweltbezogene Risiken sind zum Beispiel:
- schädliche Verwendung von Quecksilber
- Nutzung von Chemikalien gem. Art. 3 Abs. 1 Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Stoffe
- nicht umweltgerechte Ein- und Ausfuhr, Handhabe, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von (gefährlichen) Abfällen (POPs-Übereinkommen, Basler-Übereinkommen)
Sie möchten auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen?
Das Universitätsklinikum Jena verfügt dazu über ein Beschwerdeverfahren nach dem LkSG mit der angegebenen Verfahrensordnung* (English*) und einer online Version.
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Menschenrechtsbeauftragte Dr. Marc Hoffmann ist über folgende Wege erreichbar:
Mitteilungen im Haus über den Compliance Briefkasten
Briefkastenorte:
- Standort Lobeda, Gebäude A, Erdgeschoss, neben der Cafeteria „Hanfried“
- Standort Bachstraße, Gebäude „Alte Chirurgie“, im Eingangsbereich
*Dokument ist nicht barrierefrei