Gesetzlich versicherte Patienten
Als gesetzlich versicherte/r Patientin oder Patient brauchen Sie sich nicht um die finanzielle Seite des Klinikaufenthaltes zu sorgen. Sie sind abgesichert und bei Volljährigkeit zu einer Zuzahlung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Sollten Sie in diesem Kalenderjahr diesen Betrag bereits voll gezahlt haben oder einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie die entsprechenden Belege bitte zur Aufnahme vor.
Sind Sie Mitglied der AOK Plus oder BARMER, wird sich Ihre Krankenkasse wegen der Erstattung des Zuzahlungsbetrages mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Bei Versicherten aller anderen Krankenkassen ist das Universitätsklinikum Jena gesetzlich verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen und an diese weiterzuleiten.