Krankmeldung
Die meisten Arbeitgeber verlangen innerhalb von drei Tagen die Vorlage Ihrer Krankmeldung. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sind die Mitarbeiter der Leitstellen bzw. der zentralen stationären Aufnahme gern bereit, Ihnen auf Wunsch umgehend eine Klinikaufenthalts-Bescheinigung auszustellen. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie sich zudem eine abschließende Bescheinigung ausstellen lassen, mit der Sie den gesamten Zeitraum Ihrer stationären Behandlung belegen können.
Falls Sie wegen eines Betriebs- oder Schulunfalls und deren Folgeerkrankungen teil- oder vollstationär behandelt werden, teilen Sie dies bitte unbedingt Ihrem behandelnden Arzt und den Mitarbeitern der Leistelle bzw. der zentralen stationären Aufnahme mit. In diesen Fällen rechnen wir die Kosten für die Behandlung nicht mit Ihrer Krankenkasse, sondern mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Der gesetzliche Zuzahlungsbeitrag muss dann nicht entrichtet werden.