Selbstzahler - Privatpatienten
Sind Sie privat versichert oder nehmen Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch, werden die Kosten direkt mit uns verrechnet. Angaben zum Abrechnungsverfahren bei Selbstzahlern finden Sie im § 11 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Klinikums sowie im DRG- und PEPP-Entgelttarif für voll- und teilstationäre Leistungen. Wenn Sie uns Ihr Recht gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung zur direkten Kostenüberstattung für diesen Klinikaufenthalt abtreten, müssen Sie vor Behandlungsbeginn keine Vorauszahlung entrichten. Entsprechende Einwilligungserklärungen erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden in den Leitstellen bzw. in der zentralen stationären Aufnahme. Kostenvoranschläge händigen Ihnen auf Anfrage die Mitarbeitenden der Abteilung Patientenverwaltung aus.