Vorsorgevollmacht
Die Berater der Betreuungsbehörde der Stadt Jena sind zuständig für Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Die Betreuungsbehörde ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie für eine hilfsbedürftige volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung eine Betreuung anregen wollen.
Die Betreuungsbehörde ist ein kostenfreier Dienstleister und händigt auch Vorsorgevollmacht-Formulare aus.
Eine telefonische Beratung ist jederzeit möglich, auch für Patienten außerhalb von Jena, eine persönliche Beratung nach Terminvereinbarung unter 03641 494645, 494648 und 494605. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Jena.