Entlassung
Anschlussversorgung
Unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes kümmern sich im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a SGB V, gemeinsam mit Ihnen, um Ihre Anschlussversorgung – in der Regel schon während Ihres stationären Aufenthaltes bei uns.
Das umfasst:
- Organisation der Anschlussheilbehandlung / Rehabilitation (ambulant und stationär)
- Beschaffung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehilfen, Orthesen, Prothesen oder Ähnliches)
- Organisation von häuslicher Pflege
- Einleitung von Physio- und Ergotherapie
- Beratung, gerne auch zusammen mit Angehörigen oder Bezugspersonen
Bei Bedarf unterstützt die Kranken- oder Pflegekasse die Anschlussbehandlung.
Weiterbehandlung
Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte baldmöglichst Ihren Hausarzt auf beziehungsweise den Arzt, der Sie ans UKJ überwiesen hat. Dieser erhält von uns in der Regel einige Tage nach Entlassung einen schriftlichen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für Ihre weitere Behandlung. Bitte beachten Sie: Bei Patienten, die entgegen ärztlichem Rat auf eine Entlassung bestehen oder das Krankenhaus eigenmächtig verlassen, haftet das Klinikum nicht für weitere Folgen.
Sie möchten Ihre Behandlungsunterlagen anfordern? Hier finden Sie das zugehörige Formular, das Sie bitte vollständig ausgefüllt an die Rechtsabteilung des UKJ senden.
Nichts vergessen?
Bevor Sie Ihr Stationszimmer verlassen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Haben Sie vielleicht noch Wertsachen hinterlegt oder eine Rechnung zu bezahlen? Denken Sie daran, geliehene Dinge, Bücher und Zeitschriften rechtzeitig an uns zurückzugeben.
Sollten Sie doch etwas in Ihrem Stationszimmer beziehungsweise bei einer Untersuchung vergessen haben, fragen Sie bitte auf der jeweiligen Station oder im Funktionsbereich nach. Gern können Sie sich auch an unser zentrales Fundbüro unter 03641 9-3 32 12 wenden.
Kasse
Für Ihre Krankenhauszuzahlung erhalten Sie eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das nachfol-
gende Geschäftskonto des Universitätsklinikums Jena.
Sparkasse Jena
Konto-Nr: 0 000 000 230
BLZ: 83 053 030
IBAN: DE48 8305 3030 0000 0002 30
BIC: HELADEF1JEN
Bewahren Sie die Quittung / den Einzahlungsbeleg bitte sorgfältig auf, da bei einem weiteren Klinikaufenthalt im gleichen Kalenderjahr nur noch dann eine Zuzahlungspflicht besteht, wenn der Höchstbetrag bei dem vorhergehenden Klinikaufenthalt noch nicht erreicht wurde.