!!! Achtung !!!
Das Dekanat bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 bin ich wieder für Sie da und werde ab dann Ihre Anliegen wieder bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Feiertage!
!!! Achtung !!!
Das Dekanat bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 bin ich wieder für Sie da und werde ab dann Ihre Anliegen wieder bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Feiertage!
Anträge auf
♦ Annahme als Doktorand/-in
♦ Wechsel der Betreuung
♦ Titel-/Themenänderung (auch bei Änderung der Sprache des Titels von Englisch zu Deutsch oder umgekehrt)
♦ Rücknahme der Annahme als Doktorand
♦ Eröffnung des Promotionsverfahrens
♦ Rücknahme der Eröffnung des Promotionsverfahrens/der Dissertation
müssen in der Fakultätsratssitzung (FRS) genehmigt werden. Um in der nächsten FRS behandelt zu werden, müssen die Unterlagen zwei Wochen vor der Sitzung in der Promotionsstelle eingehen.
Anträge auf Verlängerung des Abgabetermins, Disputation in Englisch, Erlangung des Ph.D. anstelle des Dr. rer. nat., Seitenzahlüberschreitung und kumulative/publikationsbasierte Promotionen sind nicht an diese Fristen gebunden.
Anträge auf publikationsbasierte Dissertation sowie Anträge auf Titel-/Themenänderung sind immer vor Einreichung des Antrages auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und der 4 gebundenen Exemplare zu stellen, da das Paper, welches die Grundlage der Dissertation bilden soll, geprüft wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Paper nicht Grundlage sein durfte, wurden die 4 Exemplare für umsonst gedruckt.
Anstelle der Einsichtnahme in die Gutachten vor Ort ist auf Antrag (per E-Mail) und nach Prüfung eine Zusendung per Post möglich. ABER: Die Einsicht ist nur bis 2 Wochen vor der Verteidigung möglich, da wir dann die Akten in die Promotionskommission schicken.
Termine Fakultätsratssitzung | Abgabeschluss |
10.12.2024 | 26.11.2024 |
14.01.2025 |
23.12.2024 |
11.02.2025 | 28.01.2025 |
11.03.2025 | 25.02.2025 |
Dr. med. Dr. med. dent. Dr. rer. nat. PhD. Dr. rer. medic.
Publikationsbasierte Dissertationen!!!!!
Anerkennung von Veröffentlichungen aus dem Zeitraum vor der Annahme als
Doktorand (Beschluss des Fakultätsrates am 14.11.2017)
Gemäß § 4 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der FSU vom 06. Juli 2017 gilt: „Wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 erfüllt und die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt, hat vor Beginn der Arbeiten an der Dissertation bei der betreffenden Fakultät der FSU die Annahme zur Promotion zu beantragen.“
Somit muss bei publikationsbasierten Promotionen das Datum der Einreichung der relevanten
Veröffentlichung als Erstautor nach dem Datum der Annahme als Doktorand liegen.
Beschluss des Fakultätsrates auf der Sitzung am 09.11.2021:
In Promotionsverfahren
a) gehören Erst- und ZweitbetreuerIn unterschiedlichen Struktureinheiten an und
b) zur Erlangung des Dr. rer. nat. / Ph.D. gehört eine(r) von beiden Betreuern einer naturwissenschaftlichen Fakultät an (auch durch Zweitmitgliedschaft).
Präzisierung des Beschlusses auf der Sitzung am 10.05.2022: Es wird darauf hingewiesen, dass „gehört an“ bedeutet, dass eine/ein laut Promotionsordnung Betreuungsberechtigte/-r über einen Abschluss als „Dr. rer. nat.“ verfügt.
Es ist eine Vereinbarung zwischen der/dem zukünftigen Doktoranden/din und der/dem Betreuer/in zu schließen.
Es werden das Thema der Dissertation, der Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des zukünftigen Doktoranden/din und der/des Betreuers/in festgelegt.
Der Zeit- und Arbeitsplan sollte weiträumig gefasst werden, da durch Krankheit oder Urlaub immer Verzögerungen entstehen können.
Zu beachten ist auch, dass lt. der aktuellen Promotionsordnung eine Annahme als Doktorand für 3 Jahre erfolgt. Eine einmalige Verlängerung um 3 Jahre ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Promotionsordnung möglich. Die Gesamtdauer einer Promotion beträgt somit maximal 6 Jahre.
Regelmäßige Verlängerungsanträge für die Abgabe der Dissertation werden somit zukünftig wegfallen, da die Annahme automatisch für 3 oder 6 Jahre erfolgt. Sollte in der Betreuungsvereinbarung aber ein anderes Datum festgelegt werden, welches nicht mit den 3 oder 6 Jahren übereinstimmt, so müssen sich Betreuer und Promovend miteinander auseinandersetzen. Die Promotionsstelle bzw. das Annahmedatum haben dann nichts mit dem in der Betreuungsvereinabrung geregeltem Datum zu tun.
Bitte im Onlineportal doc-in der Graduierten-Akademie registrieren. Das Onlineportal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Hier können die elektronischen Promotionsakten eingesehen und der Promotionsverlauf verfolgt werden.
Über Zu doc-in (Registrierung) gelangen Sie zur Anmeldeseite. Geben Sie unter dem Menüpunkt "Registrierung" Ihre Nutzerdaten ein. Sobald dies passiert ist, können Sie unter "Antrag zur Promotion" die Annahme als Doktorand/in beantragen.
Adressänderungen/Kontaktänderungen/Namensänderungen sind jederzeit akutell zu halten und der Promotionsstelle dennoch per Mail mitzuteilen.
Die Einreichung von Unterlagen ist zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten persönlich (Öffnungszeiten) oder jederzeit per Post möglich.
→ vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Originalunterschriften von Promovend/in und
Betreuer/in)
→ aktueller und unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
→ Arbeits- und Zeitplan
→ Kopie der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Betreuungsvereinbarung
→ Verpflichtungserklärung im Original mit Originalunterschrift Verpflichtungserklärung
→ Kopie Personaldokument (Reisepass, Personalausweis)
→ amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (einfache Kopie, wenn Zeugnis von FSU)
oderaktuelle Studienbescheinigung
→ amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung, falls das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache
ist
Der Antrag wird in der nächsten Fakultätsratssitzung besprochen und es erfolgt eine Entscheidung über die Annahme. Über die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Zu beachten ist, dass lt. der aktuellen Promotionsordnung eine Annahme als Doktorand für 3 Jahre erfolgt. Eine einmalige Verlängerung um 3 Jahre ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Promotionsordnung möglich. Die Gesamtdauer einer Promotion beträgt somit maximal 6 Jahre.
Regelmäßige Verlängerungsanträge für die Abgabe der Dissertation werden somit zukünftig wegfallen, da die Annahme automatisch für 3 oder 6 Jahre erfolgt.
Hier finden Sie den wesentlichen Ablauf des Promotionsverfahrens.
Die Promotionsgebühr beträgt 130,00 Euro gemäß der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena (gebuehrenordnung-uni-jena.pdf).
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Sparkasse Jena-Saale-Holzland):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE97 8305 3030 0000 0002 21
BIC: HELADEF1JEN
Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Promotionsgebühr Nachname, Vorname(n)"
Die Einreichung von Unterlagen ist zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten persönlich (Öffnungszeiten) oder jederzeit per Post möglich.
→ vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, welches über doc-in zu
generieren ist (Originalunterschriften von Promovend/in)
→ 4 gebundene Exemplare der Dissertation
Wichtiger Hinweis: Die Gutachter/innen sind nicht selbst in der Dissertationsschrift aufzuführen, da sie erst in der Sitzung
des Fakultätsrats (siehe Schritt 3) bestellt werden!
→ unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung
→ aktueller und unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
→ wenn vorhanden: unterschriebene Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträge
→ behördliches Führungszeugnis (Belegart O - wird aus Bonn direkt an uns geschickt! und darf maximal 3 Monate alt sein) oder
Nachweis der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst (aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über das
Beschäftigungsverhältnis)
→ amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (falls mittlerweile vorhanden und noch nicht
eingereicht) oder
einfach beglaubigte Kopie, wenn an FSU studiert oder
aktuelle Studienbescheinigung
→ Beleg über Zahlung der Promotionsgebühr i. H. v. 130,00 Euro
→ Gutachtervorschläge des Betreuers (kann durch Betreuer eingereicht werden + vorherige
Anfrage an Gutachter, ob Begutachtung möglich ist) Vorlage Gutachtervorschläge
→ Zusammenfassung der Dissertation als PDF-Datei mit vollständigem Namen und des Themas der Dissertation an
gesendet (laut Fakultätsratsbeschluss vom 13.12.2011)
→ bei Publikationspromotion: Anteilserklärungen
Hinweis: Der Annahmebescheid sowie etwaige Verlängerungsanträge und dessen Bestätigungen oder Seitenzahlüberschreitungsanträge und dessen Bestätigungen müssen nicht noch einmal mit eingereicht werden. Diese liegen uns vor.
Der Fakultätsrat entscheidet in der Fakultätsratssitzung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Kommissionsmitglieder. Über die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Sobald der Fakultätsrat der Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt hat, werden die Gutachter angeschrieben mit der Bitte um Begutachtung der Dissertattion. Die Gutachteneingänge werden im doc-in hinterlegt, sodass der/die Promovend/in nachvollziehen kann, wie viele Gutachten bereits eingegangen sind.
Sobald alle drei Gutachten eingegangen sind, erfolgt die Auslage der Dissertation sowie der Gutachten für zwei Wochen für die Hochschullehrer/innen und habilitierten Fakultätsmitglieder.
Die Auslagefrist beginnt immer mit der nächstfolgenden Fakultätsratssitzung.
Criteria for the Evaluation of Dissertations
Nach der zweiwöchigen Auslagefrist entscheidet die Promotionskommission über die Annahme und Gesamtnote der Dissertation. Über die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Nach der schriftlichen Mitteilung ist auf formlosen Antrag die Einsichtnahme in die Gutachten möglich. Aber eine Einsichtnahme ist nur bis zu 2 Wochen vor der Verteidigung möglich, da wir dann die Akten in die Promotionskommission schicken.
Sobald ein Verteidigungstermin feststeht, wird die Promotionsstelle die zur Verteidigung anstehenden Promovenden anfragen. Sollte der Termin für den Promovenden nicht passen, wird er für den nächsten freien Termin (i. d. R. nächster Monat) wieder angefragt.
Wenn ein passender Termin gefunden wurde, kann die Verteidigung stattfinden. Die finale Einladung wird zugesendet, sobald alle Rückmeldungen eingegangen sind.
Der Fakultätsrat beschließt nach bestandener mündlicher Prüfung (und sofern zutreffend, die Bestätigung über die Erfüllung der Auflagen durch den Vorsitz vorliegt) über das Gesamtprädikat und schließt das Promotionsverfahren ab.
Über die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt (Abschlussbescheid).
Die Urkunde wird nun unterschriftsreif vorbereitet und dem Dekan sowie dem Präsidialamt vorgelegt.
Sobald die Promovierenden den Abschlussbescheid erhalten, werden sie aufgefordert, die Pflichtexemplare in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek zu veröffentlichen. Informationen hierzu finden Sie unter: ThULB: Hochschulschriften (Abgabe) (uni-jena.de)
Hier finden Sie die Checkliste für die Hochschulschriften: https://www.thulb.uni-jena.de/fileadmin/user_upload/Formulare/Checkliste_Dissertation_Juni24.pdf
Die ThULB teilt der Promotionsstelle mit, wann die Pflichtexemplare veröffentlicht wurden. Sobald die Bestätigung vorliegt, erhalten die Promovenden/innen die Promotionsurkunde per Post zugesandt.
Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht, den Doktorgrad zu führen.
Hier finden Sie den wesentlichen Ablauf des Promotionsverfahrens.
Die Promotionsgebühr beträgt 130,00 Euro gemäß der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena (gebuehrenordnung-uni-jena.pdf).
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Sparkasse Jena-Saale-Holzland):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE97 8305 3030 0000 0002 21
BIC: HELADEF1JEN
Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Promotionsgebühr Nachname, Vorname(n)"