07.02.2007
Selbstbestimmt und würdevoll bis zuletzt
Klinisches Ethikkomitee des UKJ lädt zur Podiumsdiskussion über das Thema „Patientenverfügung“
Jena. Wer bestimmt über unser Leben und dessen Ende, wenn wir selbst es nicht mehr können? Ärzte sind verpflichtet, die Wünsche der Patienten zu respektieren, auch wenn dies den Verzicht auf die Anwendung bestimmter Maßnahmen bedeutet. Doch wie kann man diese Wünsche auch dann übermitteln, wenn Krankheit oder ein Unfall Verständigung unmöglich macht? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen, die auch im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines sich rapide verschlechternden Gesundheitszustandes mit darüber entscheiden möchten, wo die Grenzen der ärztlichen Kunst gesetzt werden.
Patientenverfügungen bieten einen Ausweg aus dem Dilemma, wie einem Arzt der Willen eines nicht mehr ansprechbaren Patienten vermittelt werden kann. Mit ihrer Hilfe kann im Voraus mitbestimmt werden, auf welche Maßnahmen zur Lebensverlängerung man z.B. gern verzichten würde, um die letzten Tagen und Stunden würdevoll zu verbringen oder sinnloses Leiden zu vermeiden. Solche vorab formulierten Festlegungen helfen den Ärzten, und sie entlasten auch die Angehörigen, denen in solchen Situationen oft die Last der Entscheidung zufällt.
Doch welche Form sollte eine Patientenverfügung haben, was kann und muss diese enthalten, und wird sie im Ernstfall tatsächlich verbindlich gelten? Diese und sicher viele weitere Fragen sind am 14. Februar das Thema der Podiumsdiskussion zu "Sinn und Notwendigkeit einer Patientenverfügung aus ärztlicher und juristischer Sicht", zu der das Klinische Ethikkomitee des Universitätsklinikums Jena herzlich einlädt. Ärzte und Juristen des Klinikums werden dabei von ihrem alltäglichen Umgang mit Patientenverfügungen berichten, geeignete Formen vorstellen und Fragen beantworten.
"Wir merken immer wieder, dass es für den Arzt wichtig ist zu wissen, was der Patient entscheiden würde, könnte er sich noch mitteilen", fasst Dr. Ulrike Skorsetz, Geschäftsführerin des Ethikkomitees am UKJ, die Erfahrungen zusammen. Leider gebe es viel Verwirrung, wie genau eine Patientenverfügung aussehen sollte. "Eine einheitliche Vorlage gibt es nicht, vielmehr existieren über 100 verschiedene Muster", so Skorsetz. Doch ganz gleich in welcher Form verfasst - es ist nie 100prozentig gewährleistet, dass der schriftlich niedergelegte Willen auch tatsächlich berücksichtigt wird. "Nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie bindend eine Patientenverfügung letztlich ist. Im konkreten Fall entscheidet also immer der Arzt, wie mit diesem 'mutmaßlichen Willen' verfahren wird", so Skorsetz zu den aktuellen Rahmenbedingungen.
Aber auch mit Blick auf diese Unsicherheit plädieren die Fachleute für eine Patientenverfügung. "Es ist und bleibt oft die einzige Möglichkeit, dem Arzt mitzuteilen, was man möchte und was nicht", begründet Skorsetz. Als Hilfestellung haben die Mediziner und Juristen des UKJ eine Vorlage für eine Patientenverfügung entwickelt, die - gemeinsame mit anderen Mustern - am 14. Februar auch vorgestellt werden wird.
14. Februar 2007, 17:00 Uhr
"Sinn und Notwendigkeit einer Patientenverfügung aus ärztlicher und juristischer Sicht"
Großer Sitzungssaal, Rosensäle, Fürstengraben 27
Ansprechpartner:
Dr. Ulrike Skorsetz
Klinisches Ethikkomitee, Universitätsklinikum Jena
Tel. 03641/93 37 70
E-Mail: