11.06.2012
Uniklinik Jena: Keine heimlichen Videoaufzeichnungen
Neue Dienstvereinbarung schützt dauerhaft Privatsphäre / Kurzzeitige Installation in 2009 sollte Diebstähle aufklären
Jena (ukj/dre). An der Uniklinik Jena (UKJ) gibt es keine heimlichen Videoaufzeichnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und „wird es auch in Zukunft nicht geben.“ Das betont Prof. Dr. Klaus Höffken, Medizinischer Vorstand und Sprecher des Vorstandes des UKJ angesichts des am vergangenen Freitag vorgestellten Datenschutzberichtes für Thüringen.
In dem Bericht wurde die Überarbeitung der am UKJ bestehenden Dienstvereinbarung zur Regelung solcher Videoaufzeichnungen eingefordert. Anlass dazu war die kurzzeitige Installation einer Videoanlage in einem Pausenraum des Klinikums im Jahr 2009. „Diese Videoaufzeichnung wurde 2009 bereits nach nur wenigen Tagen wieder deaktiviert. Auch wurden die Aufzeichnungen seinerzeit nicht einmal gesichtet“, so Höffken.
Die Aufklärung von Diebstählen war im Herbst 2009 der konkrete Anlass für die Videoaufzeichnung, betont Höffken: „Mitarbeiter hatten die Klinikumsleitung im Herbst 2009 über mehrfache Diebstähle persönlichen Eigentums aus Aufenthaltsräumen informiert. Auf Anraten der Kriminalpolizei und auf Basis der bestehenden Dienstvereinbarung wurde daraufhin versucht, mit einer Videoüberwachung in dem Pausenraum, in dem die Diebstahlshandlungen sich häuften, zur Aufklärung dieser Diebstähle beizutragen. Unser Ziel war die Aufklärung von Straftaten, denn natürlich haben wir als Klinikum auch eine besondere Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Dieser Schritt führte allerdings zu einer Mitarbeiterbeschwerde: Darauf reagierte die Klinikleitung direkt mit der unverzüglichen Demontage des Systems.
In der Folge überarbeitete die Verwaltung des Klinikums in Zusammenarbeit mit dem Personalrat die entsprechende Dienstvereinbarung, die eine Überwachung von Aufenthaltsräumen ausschließt und den aktuellen gesetzlichen Grundlagen Rechnung trägt. Mit der kommenden Dienstvereinbarung wird dauerhaft verbindlich geregelt, dass es auch in Zukunft keine verdeckten Videoaufzeichnungen am UKJ gibt, auch nicht zur Prävention oder zur Aufklärung von Straftaten.
„Diesen Entwurf haben wir mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. In Kürze wird diese unterschriftsreife Vereinbarung in Kraft treten. Damit werden wir den Anforderungen der Datenschützer gerecht und haben Rechtssicherheit“, so Höffken. Weiterhin habe es zu keinem Zeitpunkt ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegen das UKJ gegeben.
Sigrid Oehler, Vorsitzende des Personalrates des UKJ: „Mit dieser Vereinbarung wird der Schutz der Privatsphäre der Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft gewährleistet und verdeckte Videoaufzeichnungen am UKJ sind nicht möglich. Damit haben wir eine verbindliche Grundlage für dieses sensible Thema geschaffen.“