Jena (UKJ/kbo). Am Uniklinikum Jena (UKJ) gilt ab Mittwoch, 17. November, wieder ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und in Rücksprache mit der jeweiligen Station möglich, unter anderem bei kritischen Therapieentscheidungen, Abschiednahmen und bei der Behandlung von Kindern. „Wir haben versucht, unsere Besuchsregelung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, so Professor Otto Witte, Medizinischer Vorstand des UKJ. „Allerdings ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens um uns herum so rasant, dass wir zum Schutze aller unserer Patienten und Mitarbeiter diesen Schritt gehen müssen.“ Das Besuchsverbot gilt für Angehörige und Besucher stationärer Patienten sowohl am Standort Lobeda als auch in den Innenstadtkliniken. Das UKJ bittet um Verständnis für diesen unumgänglichen Schritt. Unabhängig vom Besuchsverbot gilt: Die ambulante und stationäre Versorgung am UKJ bleibt vorerst uneingeschränkt erhalten. Weiterhin sind im Kreißsaal zur Geburt werdende Väter zugelassen.