Jena (UKJ/ane). Unikliniken übernehmen neben den Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung viele für das Gesundheitswesen wesentliche Sonderaufgaben. Dazu gehören unter anderem eine hochqualifizierte Notfallversorgung rund um die Uhr, spezialisierte medizinische Zentren, die Behandlung seltener Erkrankungen oder ein hohes Engagement bei der Facharztweiterbildung. Diese wichtigen Systemaufgaben werden in den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht kostendeckend abgebildet. Hinzu kommen wachsende Energiekosten, weitreichende Tarifsteigerungen und weiter steigende Sachkosten. Dies führt dazu, dass viele Uniklinika seit einigen Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Das UKJ, einziges Uniklinikum in Thüringen, steht seit vielen Jahren für wirtschaftliche Stabilität. Das Klinikum konnte - obwohl in öffentlicher Trägerschaft des Landes Thüringen – lange Zeit einen Teil der investiven und baulichen Finanzierung selbst erwirtschaften und dringend benötigte Investitionen und Baumaßnahmen aus eigener Kraft finanzieren. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies künftig finanziell so nicht mehr möglich sein wird. Einerseits sind die Ausgaben durch Preissteigerungen und gestiegene Personalausgaben in Folge der letzten Tarifabschlüsse stark angestiegen. Andererseits ist die Vergütung der Leistungen nicht in gleicher Weise mitgewachsen. Das UKJ gerät folglich zunehmend an die Grenzen seiner wirtschaftlichen Leistungsressourcen, sodass eine Unterfinanzierung nicht ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung wurden die Beschäftigten des UKJ heute über diese aktuelle Situation informiert.
Die Thematik des Universitätsklinikums Jena (UKJ) sowie die Dringlichkeit sind dem Thüringer Wissenschaftsministeriums bekannt. Erste Gespräche mit dem Thüringer Finanzministerium haben deshalb bereits stattgefunden, in denen mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird. Diese Gespräche werden zeitnah auch auf höchster Ebene fortgeführt. Denkbar wäre beispielsweise eine Kreditaufnahme durch das UKJ, gepaart mit einem Zuschuss aus Landesmitteln. Über die jeweilige Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Konkrete Schritte wurden hierzu noch nicht eingeleitet.
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16.07.2024