Im Forschungs- und Institutsgebäude F2 finden Sie folgende Veranstaltungsangebote:
F2
F21 | Flüssiges fürs Labor: Wie Urin, Blut und Gelenkflüssigkeit krankhafte Veränderungen enttarnen können
Bestimmen Sie Ihren Langzeit- und Kurzzeit-Blutzucker und werfen Sie einen Blick ins Mikroskop zur Urin- und Gichtanalyse
Körperflüssigkeiten können krankhafte Veränderungen widerspiegeln. Dabei spielen beispielsweise besondere Bestandteile im Urin, der Kurz- und Langzeit-Blutzuckerwert oder Kristalle in der Gelenkflüssigkeit eine Rolle. Wir möchten Sie einladen, einen Blick in unsere Forschungslabore zu werfen. Hier können wir Ihnen spannende und anschauliche Präparate demonstrieren. Ein eigener Blick durchs Mikroskop lohnt sich, denn Krankheitssymptome haben oft strukturelle Veränderungen als Ursache. Mittels Urinteststreifen ist die Möglichkeit zur eigenen Urin-Kontrolle gegeben. Außerdem möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihren HbA1c-Wert bestimmen zu lassen.
Hinweise:
Angebot: Führungen zur vollen Stunde: 18:00, 19:00, 20:00, 21:00, 22:00 Uhr - 23:00 Uhr (nur bei Bedarf)
Termin: 18:00 - 23:15 Uhr
Ort: Haus F2, Stand F21 (Treffpunkt)
Teilnehmende: Bitte haben Sie Verständnis, dass an einer Führung nur 6 bis 8 Personen teilnehmen können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Klinik für Innere Medizin III.
F22 I CSI und Bones im Faktencheck
Was können uns die Knochen in der Rechtsmedizin verraten? Wir zeigen und erklären den praktischen Alltag im Umgang mit menschlichen Knochen zur Feststellung von Alter, Geschlecht, Todesursache und einigem mehr.
Rechtsmediziner und Anthropologen erklären an praktischen Fallbeispielen welche Verfahren und Methoden aktuell in der forensischen Osteologie (Knochenkunde) der Rechtsmedizin im Einsatz sind und wann diese zur Anwendung kommen. Interessant für alle, die Krimi-Serien einem Faktencheck unterziehen wollen. Es werden exemplarische Verfahren zur morphognostischen und metrischen Bestimmung von Alter und Geschlecht sowie der Körperhöhenschätzung vorgestellt und in praktischen Bezug gesetzt.
Hinweise:
Angebot: Vortrag
Ort: Haus F2 | Stand 22 (Seminarraum)
Termine: 18:45 & 21 Uhr
Mindestalter der Teilnehmenden: ab 12 Jahren
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Rechtsmedizin.
F23 | Forensische Entomologie: Mit Fliegen auf Mörderjagd gehen
Wie Insekten Hinweise auf die Todeszeit geben können.
Beschreibung des Angebotes: Im Vortrag werden die Grundlagen der Insektenkunde zur Klärung kriminalistischer Fragestellungen vorgestellt. Wir lernen die Entstehung der Wissenschaft und ihre Bedeutung für die Kriminalistik ebenso kennen, wie die wichtigsten Insekten und Methoden, die eine forensische Entomologin für ihre Arbeit verwendet.
Angebot: Vortrag
Ort: Haus F2 | Stand 23 (Seminarraum)
Termine: 19:30 & 21:45 Uhr
Mindestalter Teilnehmende: Für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Rechtsmedizin.
F24 | Wieviel Bier, Wein oder Schnaps machen wieviel Promille?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wieviel Promille Sie haben, wenn Sie zwei Flaschen Bier getrunken haben? Dürfen Sie dann noch Auto fahren? Und wie lange dauert es, bis der Alkohol wieder abgebaut ist? Hier finden Sie die Antworten.
Die Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) aus Trinkmengenangaben gehört zu den Routineaufgaben in der forensischen Alkohologie. Sie wird z. B. immer dann durchgeführt, wenn Tatverdächtige bei Verkehrsstraftaten einen Nachtrunk, sprich eine Alkoholaufnahme nach dem Vorfall behaupten und die aus einem solchen Nachtrunk resultierende BAK von der gemessenen BAK abgezogen werden soll. Sie erfolgt weiterhin, wenn eine alkoholbedingte Verminderung/Aufhebung der Schuldfähigkeit eines/einer Tatverdächtigen bzw. der Handlungsfähigkeit von Gewaltopfern im Raum steht, jedoch keine entsprechende Blutprobe für eine Alkoholbestimmung zur Verfügung steht.
Für derartige forensische Alkoholberechnungen wird die von Erik Widmark (1889 – 1945) entwickelte Formel (siehe Bild) herangezogen, in die als Variablen die aufgenommene Alkoholmasse in g sowie die sogenannte reduzierte Körpermasse in kg eingehen. Erstere lässt sich aus den Volumina und Alkoholgehalten der konsumierten alkoholischen Getränke, Letztere aus der Körpermasse der betreffenden Person und einem konstitutionsabhängigen Reduktionsfaktor berechnen. Für die Berechnung der BAK-Werte zu einem konkreten Zeitpunkt ist dann noch der zwischenzeitliche Alkoholabbau zu berücksichtigen
Im Rahmen der Veranstaltung wird in einem Vortrag zunächst anschaulich dargestellt, wie der „Trinkalkohol“ Ethanol nach dem Genuss alkoholischer Getränke in den Körper aufgenommen, in diesem verteilt und schließlich wieder eliminiert wird. Auf dieser Basis wird dann die in der forensischen Praxis verwendete Methode der BAK-Berechnungen aus Trinkmengen vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert.
In der Mitmachstation erhalten interessierte Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit selbst Alkoholberechnungen durchzuführen. Hierfür sind die für Smartphones verfügbaren Taschenrechner-Apps ausreichend. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Berechnungen computerbasiert über entsprechende Datenblätter durchzuführen. Die betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dabei jederzeit für Hilfestellungen und Erläuterungen sowie Besprechungen der Ergebnisse zur Verfügung.
Angebot: Vortrag und Mitmachangebot
Ort: Haus F2 | Stand 24 (Seminarraum)
Termine: 118:15, 20:15, 22:30 & 23:15 Uhr
Mindestalter Teilnehmende: Für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsbereiches Toxikologie im Institut für Rechtsmedizin am UKJ.