Compliance und Transparenz in der Wissenschaft
Präambel
Die Pflege der Wissenschaft in Forschung und Lehre ist die zentrale Aufgabe des Universitätsklinikums. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät widmen sich ihr im Bewusstsein für ihre ethische Verantwortung und bekennen sich zu Integrität, Objektivität und Verlässlichkeit. Dies äußert sich im sorgfältigsten Umgang mit Forschungsdaten und geistigem Eigentum, bei transparenten personen-, projektbezogenen und Beschaffungsentscheidungen, in einer firmen- und produktneutralen Lehre sowie im redlichen wissenschaftlichen Handeln insgesamt. Die Sensibilisierung für Fragen der wissenschaftlichen Integrität sind ein wesentlicher Bestandteil in der studentischen Lehre, in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und in der wissenschaftlichen Alltagspraxis am UKJ.
Der respektvolle Umgang miteinander, mit Studierenden und Mitarbeitern, mit Studienteilnehmern, Patienten, Tieren und Umwelt sind eine Selbstverständlichkeit, ebenso die Kenntnis und Einhaltung organisations- und verfahrensrechtlicher Regelungen. Etablierte Kontrollgremien und –mechanismen sorgen im Fall eines Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens oder in Konfliktfällen für Aufklärung und gegebenenfalls auch für Ahndung.
Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
Ziel der Mitarbeiter in Forschung und Lehre des UKJ ist es, einen eigenen Beitrag zum Erkenntnisgewinn in der Wissenschaft zu leisten. Ihr Handeln wird dabei von den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis geprägt. Diese Prinzipien werden im Studium und in weiterführenden Kursen vermittelt und im Alltag gelebt.
Empfehlungen und Regularien
- Empfehlungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an derFriedrich-Schiller-UniversitätFriedrich-Schiller-Universität Jena
- „Code of Conduct“ der European Science Foundation
Maßnahmen
- Lehrveranstaltungen in der Forschung-orientierten Linie FoM, im Masterstudium
- Kurse der Graduiertenschule JSMM
- Kurse in der Graduiertenakademie der Friedrich-Schiller-Universität
Ansprechpartner
Vermeidung und Offenlegung von Interessenskonflikten
Erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit ist nur möglich in enger Kooperation mit Partnern aus der Wissenschaft, aber auch der Industrie oder von Kostenträgern. Diese Partnerschaften müssen transparent sein und dürfen andere Entscheidungen nicht beeinflussen.
Empfehlungen und Regularien
- Befangenheitskriterien der DFG
- Positionspapier „Transparenz und Umgang mit Interessenkonflikten an den medizinischen Fakultäten“
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
- Compliance-Richtlinie des UKJ
Maßnahmen
Ansprechpartner
zk
Transparenz bei Förderungen und Entscheidungen
Das UKJ ist der Transparenz bezüglich der Bewertungskriterien, Entscheidungen und Förderungen in der Wissenschaft verpflichtet. Dies schafft Vertrauen und fördert die Mitwirkung bei akademischen Entscheidungsprozessen und stellt somit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des UKJ dar.
Empfehlungen und Regularien
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
- Transparenz-Empfehlungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft
- Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und Wissenschaft der Thüringer Landesrektorenkonferenz
Maßnahmen
- Veröffentlichung von Prüfungs-, Vergabe- und Entscheidungskriterien (z.B. Regelungen für akademische Verfahren an der Medizinischen Fakultät, Studien- und Prüfungsordnungen, Gremiensitzungsprotokolle im Intranet)
- Veröffentlichung der Drittmittelförderungen
Ansprechpartner