FAQs - Habilitation
Muss ich mich als Habilitand anmelden?
Nein, das Habilitationsvorhaben bedarf keiner formellen Anmeldung.
Wieviel Lehre muss man geleistet haben, um zur Habilitation zugelassen zu werden?
Folgende Nachweise für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Lehre (§ 3 Abs. 3 der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität) sind durch den Antragsteller den Antragsunterlagen beizufügen:
- Evaluationsergebnisse von Lehrveranstaltungen
- Bescheinigung über die Teilnahme an hochschuldidaktischen Veranstaltungen
- Auflistung geleisteter Lehre
Ab dem 01.10.2022 gelten die auf der Fakultätsratssitzung am 08.06.2021 beschlossenen geänderte Lehrvoraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation. Diese finden Sie ebenso auf den Seiten des Studiendekanates.
Muss die Lehre ausschließlich an der Medizinischen Fakultät erbracht worden sein?
Nein, die Lehre muss nicht ausschließlich an der Medizinischen Fakultät erbracht werden. Die Fakultät begrüßt es jedoch, wenn Sie sich in der Lehr vor Ort engagieren.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass esd sich nachweislich um studentische Lehre handeln muss.
Was sind die Voraussetzungen zur Habilitation?
Es ist zu unterscheiden, zwischen den Voraussetzungen, deren Erfüllung von Seiten der Universität für alle Habillitanden gefordert werden, und solche, deren Erfüllung die Medizinische Fakultät zusätzlich fordert.
Voraussetzung, die gemäß § 3 Abs. 1 der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfüllt sein müssen:
1. eine qualifizierte Promotion durch eine deutsche wissenschaftliche Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluß an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule, in der Regel auf einem Fachgebiet der habilitierenden Fakultät,
2. den Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation für das Fachgebiet, in dem die Lehrbefähigung erteilt werden soll, durch zusätzliche wissenschaftliche Leistungen; fakultätsspezifische Bestimmungen können Festlegungen zum Umfang dieser zusätzlichen Leistungen vorsehen (Anlage 1),
3. in der Regel den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit nach der Promotion in Forschung und Lehre in dem Fachgebiet, für das die Habilitation angestrebt wird.
Fakultätsspezifische Bestimmungen:
Der Antragsteller muss 6 Originalarbeiten als Erst- oder Seniorautor in Zeitschriften mit "peer review"-Prozess (gelistet im SCI - Science Citation Index- bzw. SSCI -Social Science Citation Index-) nachweisen können, wobei mindestens drei davon englisch-sprachige Artikel sein müssen. Der Fakultätsrat kann über die Anerkennung geteilter Erst- bzw. Seniorautorenschaften für die Erfüllung dieser Voraussetzung entscheiden. Die Arbeiten müssen erschienen sein bzw. es muss ein "letter of acceptance" ohne weitere Korrekturauflagen vorliegen.
Der summierte, gewichtete Impactfaktor aller Publikationen, unabhängig von der Stelle in der Reihenfolge der Autorennennung, muss ≥ 10 sein. Für die Bestimmung des Schwellenwertes wird der jeweils aktuell verfügbare Journal Citation Report (JCR) verwendet und die AWMF-Listen der mittleren Impactfaktoren für die Fachkategorien (SCI und SSCI) verwendet.
Eine Ausnahmeregelung muss durch den Antragsteller beantragt werden, wobei dies durch äquivalente (Pkt. 1 und 2) bzw. besondere Leistungen zu begründen ist. Der Ausnahmeregelung müssen mindestens 2/3 der gewählten habilitierten Fakultätsratsmitglie-der zustimmen.
Wie erhalte ich Evaluationen für meine Lehrveranstaltungen?
Wenden Sie sich hierzu bitte an das Studiendekanat.
Wieviele Stunden hochschuldidaktische Weiterbildung muss ich besucht haben?
Aktuell ist keine Mindestzahl festgelegt. In absehbarer Zeit wird sich jedoch der Anspruch erhöhen. Für eine Orientierung lesen Sie bitte den Beschluss des Fakultätsrates vom 08.06.2021 zu den geänderten Lehrvoraussetzungen durch.
Informationen zu den hochschuldidaktischen Angeboten der Fakultät finden Sie auf den Seiten des Studiendekanats.
Unterscheidet sich das Verfahren bei einer Monographie im Gegensatz zur kumulativen Habilitationsschrift?
Nein, es gibt keine Unterschiede im Habilitationsverfahren. Sowohl bei Vorlage einer Habilitationsschrift als Monographie als auch bei einer kumulativen Habilitationsschrift wird nach der aktuell gültigen Habilitationsordnung verfahren.
Welche Voraussetzungen gelten für die kumulative Habilitationsschrift?
Unabhängig von der Form (Monographie oder kumulative Habilitation) dient auch die Habilitationsschrift der Feststellung der Befähigung zur selbstsständigen Forschung auf dem gewählten Fachgebiet.
Die kumulative Habilitation besteht aus mehreren in ihrer Gesamtheit gleichwertigen veröffentlichten oder unveröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlungen (Veröffentlichungen).
Schriften, die der Habilitand als Prüfungsleistungen für andere akademische Prüfungen vorgelegt hat, sind als Habilitationsleistungen ausgeschlossen. Somit darf/dürfen die bei einer kumulativen Promotion verwendeten Veröffentlichung/en nicht Bestandteil der kumulativen Habilitationsschrift sein.
Informationen zur Gestaltung finden Sie hier.
Was sind die Thesen und wozu sollen sie eingereicht werden?
Die Thesen dienen den Gutachtern und den Teilnehmer an der Verteidigung der Habilitationsschrift dazu, schnell einen Überblick zum Inhalt der Habilitationsschrift zu erlangen. Somit sollen die Thesen in kurzer Form die bearbeiteten Fragestellungen herleiten, das wesentliche methodische Vorgehen beschreiben, die Kernergebnisse nennen und diese in den aktuellen wissenschaftlichen Kontext stellen. Ein Vergleich mit dem Abstract einer Veröffentlichung mag hier helfen.
Wie ermittele ich den gewichteten Impactfactor für meine Veröffentlichungen?
Hier finden Sie die Beschreibung für die Berechnung des gewichteten Impact-Faktors. Hier wird beschrieben, wie Sie zu den beiden Parametern "Impact-Faktor" (IF) und "mittlerer Impactfaktor" (mIF) gelangen.
Was gilt es, bei der Abgabe einer Habilitationschrift bei der ThULB zu beachten?
Eine Checkliste für die Abgabe einer Habilitationsschrift in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena finden Sie
Welcher Zitierstil ist Vorschrift?
Für die Habilitationsarbeit gibt es keine Vorschrift für die Form des Zitierens. Bitte orientieren Sie sich an den Gepflogenheiten in Ihrem Fachgebiet bzw. die bei den Zeitschriften Ihres Fachgebietes zur Anwendung kommen.