Habilitationskriterien
Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation
Lehre
Die Lehrvoraussetzungen für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens an der Medizinischen Fakultät befinden sich in der Überarbeitung. Wenn Sie Fragen bezüglich der Lehrvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an die Habilitationstelle oder an die Qualitätsentwicklung in der Lehre im Studiendeakant .
Aktuell gelten noch die auf der Fakultätsratssitzung am 08.06.2021 beschlossenen geänderte Lehrvoraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation. Diese finden Sie hier und ebenso auf den Seiten des Studiendekanats:
Zu den Voraussetzungen gehört auch die Teilnahme an hochschuldidaktischen Weiterbildungen.
Entsprechend dem Beschluss des Fakultätsrates (Fakultätssitzung am 14.12.2004) sind für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Lehre (§ 3 Abs. 3 der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität) folgende Nachweise durch den Antragsteller zu erbringen:
- Auflistung geleisteter Lehre (UE pro Semester)
- Evaluationsergebnisse von Lehrveranstaltungen https://www.uniklinikum-jena.de/studiendekanat_media/JEMID/Habil/2022_03_Peer_Feedback-download-1.docxhttps://www.uniklinikum-jena.de/studiendekanat_media/JEMID/Habil/2023_09_Peer_Feedback_ENGLISCH.docx
- Bescheinigung über die Teilnahme an hochschuldidaktischen Veranstaltungen
Veröffentlichungen
Fakultätsspezifische Bestimmungen:
Der Antragsteller muss 6 Originalarbeiten als Erst- oder Seniorautor in Zeitschriften mit "peer review"-Prozess (gelistet im SCI - Science Citation Index- bzw. SSCI -Social Science Citation Index-) nachweisen können, wobei mindestens drei davon englisch-sprachige Artikel sein müssen. Der Fakultätsrat kann über die Anerkennung geteilter Erst- bzw. Seniorautorenschaften für die Erfüllung dieser Voraussetzung entscheiden. Die Arbeiten müssen erschienen sein bzw. es muss ein "letter of acceptance" ohne weitere Korrekturauflagen vorliegen.
Der summierte, gewichtete Impactfaktor aller Publikationen, unabhängig von der Stelle in der Reihenfolge der Autorennennung, muss ≥ 10 sein. Für die Bestimmung des Schwellenwertes wird der jeweils aktuell verfügbare Journal Citation Report (JCR) verwendet und die AWMF-Listen der mittleren Impactfaktoren für die Fachkategorien (SCI und SSCI) verwendet.
Journal Citation Reports Seite. Der gewichtete Impactfaktor (gIF) wird wie folgt ermittelt:
gIF = IF / mIF
Eine Ausnahmeregelung muss durch den Antragsteller beantragt werden, wobei dies durch äquivalente (Pkt. 1 und 2) bzw. besondere Leistungen zu begründen ist. Der Ausnahmeregelung müssen mindestens 2/3 der gewählten habilitierten Fakultätsratsmitglie-der zustimmen.