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Lehrvoraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation
Ab dem 01.10.2022 gelten die auf der Fakultätsratssitzung am 08.06.2021 beschlossenen geänderte Lehrvoraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation. Diese finden Sie hier und ebenso auf den Seiten des Studiendekanats: