Informationen für Privatdozenten
Aus § 62 Abs. 6 ThürHG ergibt sich, dass die Würde eines "außerplanmäßigen Professors" auf Antrag vom Leiter der Hochschule einem Privatdozenten der Universität Jena verliehen werden kann. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Verleihung der Würde an der Medizinischen Fakultät der FSU Jena.
Gemäß § 62 Abs. 6 Satz 1 ist mit der Verleihung der Würde die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" (apl. Prof.) verbunden. Für eine korrekte Verwendung (auf Briefköpfen, in Signaturen, im Intra- und Internet) der Bezeichnung ist unbedingt Sorge zu tragen.
Informationen
- Kriterien APL FSU Jena (Anforderungen)
- Ablauf APL MedFak (Verfahrensschritte und -beteiligte)
- Votum Studierende (Kriterien und Anforderungen inkl. Kriterienbogen)
- Ständige apl.-Kommission
- Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
- Liste der Verleihungen der Würde apl. Prof. am UKJ (chronologische Reihenfolge)
Formularschrank
Sitzungstermine
- Turnus
Die ständige Kommission zur Verleihung der Würde einer apl. Professorin / eines apl. Professors tagt in der Regel 2 Mal pro Jahr. Nähere Informationen über die Kommission und deren Mitglieder erhalten Sie unter folgendem Link.
- Sitzungstermine 2025:
1. Sitzung: Dienstag, 18. März 2025, 14.30 Uhr - 16.30 Uhr
2. Sitzung: Dienstag, 20. Mai 2025, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
3. Sitzung: Dienstag, 16. September 2025, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
4. Sitzung: Dienstag, 16. Dezember 2025, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Ansprechpartnerin
Berufungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät