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Informationen über Leistungsbezüge
Berufungsleistungsbezüge
Die Entfristung oder Gewährung von Berufungsleistungsbezügen sind beim Präsidenten der FSU Jena über den Dekan zu beantragen. Dem Antrag ist das Schreiben des Präsidenten über die persönlichen Bezüge sowie Nachweise über die Erfüllung der Kriterien zur Entfristung beizulegen.
Besondere Leistungsbezüge
Die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen ist in der entsprechenden Satzung der Universität Jena geregelt. Ein Antrag (inkl. Einreichung von entsprechenden Nachweisen) ist an den Präsidenten der FSU über den Dekan zu richten. Die Anträge sind elektronisch an einzureichen.