Kommissionen der Fakultät
Zur Unterstützung seiner Arbeit wählt der Fakultätsrat Kommissionen, die Empfehlungen für Beschlussfassungen erarbeiten (Näheres siehe § 13 der Geschäftsordnung der Medizinischen Fakultät der Universitätsklinikums Jena in der Fassung vom 12.03.2013)
Die Aufgaben der Kommissionen ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen oder wurden durch den Fakultätsrat definiert.
Im Einzelnen können die Aufgaben hier eingesehen werden.