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Berufungskommissionen
In jedem Berufungsverfahren wird durch den Fakultätsrat eine Berufungskommission gewählt. Dieser gehören in der Regel fünf Professorinnen/Professoren, zwei akademische Mitarbeiter*innen und zwei Studierende an.
Weiterführende Informationen (Ablauf, rechtliche Grundlagen) finden Sie hier.