Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Jena hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu sichern und zu fördern. Grundlagen ihrer Arbeit sind das Thüringer Gleichstellungsgesetz und das Thüringer Hochschulgesetz.
Ziel ist es, für Frauen und für Männer gleichermaßen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Ein großes Augenmerk liegt auf der Chancengleichheit bei der Verwirklichung von Karrierezielen und Führungstätigkeiten.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Jena zuständig und hat eine Vielzahl von Aufgaben.
So begleitet sie die akademischen Graduierungsverfahren (Berufungsverfahren), sie bietet individuelle Fall- und Karriereberatungen an, sie ist in die Arbeit laufender Projekte zu gleichstellungsrelevanten Themen eingebunden.
Daneben wirkt sie in Gremien wie zum Beispiel dem Gleichstellungsbeirat des Universitätsklinikum Jena mit. Diesem steht sie als Vorsitzende vor. Auch arbeitet sie im Beirat für Gleichstellungsfragen der FSU Jena mit.
Über ihre Tätigkeiten berichtet die Gleichstellungsbeauftragte einmal jährlich dem Vorstand des Klinikums sowie dem Fakultätsrat über die Entwicklungen der Gleichstellungsarbeit. Alle 2 Jahre wird ein Informations- und Rechenschaftsbericht veröffentlicht.
Diese vielfältigen Themenfelder setzen eine entsprechende fachliche Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten voraus, um den umfassenden Anforderungen der Aufgaben gerecht zu werden. Notwendig für die Ausübung dieses Amtes ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine durch mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Gleichstellung nachgewiesene gleichstellungsspezifische Qualifikation.
Zur Unterstützung sind Frau Professor Dr. med. Eckoldt die Stellvertreterinnen, Frau Professor Dr. Dr. Coldewey, Frau PD Dr. Ebersberger, Frau Professor Dr. med. Groten, Frau Professor Dr. Heutelbeck und Frau PD OÄ Besteher zur Seite gestellt.