Gleichstellungsplan des UKJ
Das Thüringer Gleichstellungsgesetzes verpflichtet das UKJ, einen Gleichstellungsplan für jeweils sechs Jahre zu erstellen. Dieser ist nach drei Jahren den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Hier finden Sie den aktuell gültigen Gleichstellungsplan des Universitätsklinikum Jena.
Der Gleichstellungsplan des UKJ ist Analyse und Zielsetzung zugleich. Er bildet die Geschlechterentwicklung in den einzelnen Berufsgruppen ab und gibt Einblick in die zu bearbeitenden Arbeits- und Themenfelder.
Desweiteren regelt er die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und benennt die mit Gleichstellung befassten Gremien am UKJ und der Friedrich-Schiller-Universität Jena.