Organisation
Die rechtliche Grundlage für die Organisation des Universitätsklinikums Jena ist das Thüringer Hochschulgesetz. Mit dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Rechtsformwechsel wurde das Universitätsklinikum Jena zu einer selbstständigen Einrichtung und Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts. Einzelheiten der Organisation regelt die Grundsatzung des UKJ.
Die Medizinische Fakultät und das UKJ arbeiten in einem Zusammenschluss, der die einzelnen Abteilungen wie Kliniken, Institute und zentrale Bereiche wie die Verwaltung umfasst. Das oberste Aufsichtsgremium des UKJ ist der Verwaltungsrat, die Leitung des Klinikums obliegt dem Vorstand. Für die Leitung der Medizinischen Fakultät liegt die Verantwortung beim Dekan und dem Fakultätsrat. Für alle Fragen des Studiums ist der Studiendekan zuständig.
Eine Übersicht über die genauen Strukturen finden Sie in unserem Organigramm (Stand 2024).
Gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft legt das UKJ eine Ziel- und Leistungsvereinbarung fest. Auf der Website des Ministeriums finden Sie die Ziel- und Leistungsvereinbarung des UKJ für die Jahre 2021 bis 2025.