Teilzulassung
Halbe Pflichtstundenzahl.
Mit einer Teilzulassung arbeitest du nur halbtags in deiner eigenen Praxis. Dies eröffnet dir viele Möglichkeiten - du kannst die übrige Zeit dazu nutzen, in einem Krankenhaus zu arbeiten oder du genießt die freie Zeit im Privatem.
Für den kollegialen Rückhalt und interdisziplinarischen Austausch kannst du dich in Verbänden vernetzen oder dich mit anderen Ärzten/innen zu einem Praxisnetz zusammenschließen.
Förderung im ländlichen Raum
Der Freistaat Thüringen fördert die Niederlassung von Ärzt/inn/en im ländlichen Raum. Als ländlicher Raum gelten Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000 Einwohnern.
Durch die Annahme der Förderung verpflichtet sich der/die Arzt/Ärztin eine Niederlassung für mindestens 60 Monate zu gewährleisten. Gefördert wird die Niederlassung im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis oder Zweigpraxis.
Gefördert werden ausschließlich materielle Werte (Praxisinventar z.B. Mobiliar, Gerätschaften) -keine Goodwill-Leistungen.
Förderhöhe: 20.000 Euro je vollem Vertragsarztsitz; 10.000 Euro je Neugründung oder Übernahme einer Zweigpraxis.
Der Antrag auf Förderung muss vor Aufnahme jeglicher Niederlassungsmaßnahmen erfolgen. Jeder Erwerb von Inventar oder Abschluß von rechtskräftigen Verträgen, darf erst nach Bewilligung erfolgen. Eine Niederlassung darf noch nicht erfolgt sein! So die Bestimmungen des Freistaates Thüringen.
Beratungsangebot
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