HzV-Kardio: Evaluation des Vertrages zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß §73c SGB V (Kardiologie-Vertrag)
Förderzeitraum: 04/2017 - 03/2019
Förderung: Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Positves Ethikvotum: 5186-06/17
Ein wesentliches Problem der Versorgung von Herz-Kreislauf-Patienten ist die fehlende Vernetzung zwischen Fachärzten und Hausärzten. So werden Kardiologen im Rahmen der Regelversorgung oft unkoordiniert und unregelmäßig in Anspruch genommen. Hinzu kommt, dass Patienten häufig lange auf einen fachspezifischen Behandlungstermin warten. Darüber hinaus gibt es zumeist auch keine Rückkopplung an den Hausarzt. Dies führt dazu, dass die Versorgungskontinuität beeinträchtigt ist.
Um die Versorgung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern, bieten die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK gemeinsam mit ihren Vertragspartnern seit 2010 einen Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg nach § 73c des GB V an. Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, die an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Der Vertrag soll eine zielgerichtete, qualitätsgesicherte, wirtschaftliche, leitliniengerechte und (zeitnah) zugängliche kardiologische Versorgung ermöglichen.
Methoden
Ziel dieses Projektes ist es, den Facharztvertrag umfassend zu evaluieren. Im Sinne der Evaluationsmethodologie handelt es sich bei dem Vertrag um eine komplexe Intervention bzw. Umgestaltung der Versorgung mit zahlreichen Akteuren, die eine multimodale Evaluationsstrategie erfordert. Um dem gerecht zu werden, wurden vier Teilprojekte definiert:
AP1. Ergebnisbezogene, summative Evaluation (auf der Grundlage von Sekundärdaten) Institut für Allgemeinmedizin, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main
AP2. Gesundheitsökonomische Analyse, ebenfalls auf der Basis von Sekundärdaten Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Jena
AP3. Patientenbefragung einer Stichprobe am AOK-FacharztProgramm teilnehmender Patienten aQua-Institut, Göttingen
AP4. Prozessevaluation mit qualitativer Methodik durch Befragungen der Beteiligten, im zweiten Untersuchungsschritt mit quantitativer Methodik (Befragung einer relevanten Stichprobe) Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universität Heidelberg.
Die Projektergebnisse können dazu beitragen, den Facharztvertrag weiterzuentwickeln und auf andere Regionen zu übertragen. Darüber hinaus können die Erkenntnisse auch dazu genutzt werden, um neue fach- und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte zu gestalten.
Teilprojekt des Instituts für Allgemeinmedizin
Die gesundheitsökonomische Analyse ist darauf gerichtet, die Inanspruchnahme von GKV-Leistungen sowie die dadurch erzeugten Kosten in der Interventionsgruppe im Vergleich zur Kontrollgruppe aus Krankenkassenperspektive abzubilden. In der Interventionsgruppe sind dabei die Patienten, die im Facharztprogramm § 73c-Kardiologie eingeschrieben sind. Die Kontrollgruppe besteht aus HZV-Versicherten, die nicht in dem Facharztprogramm § 73c-Kardiologie eingeschrieben sind, aber unter kardiologischer Betreuung stehen. Des Weiteren werden - analog zu AP 1 die Patienten in Abhängigkeit von vorliegenden Zielerkrankungen (Koronare Herzerkrankung, chron. Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen und Vitien) in Patientengruppen eingeteilt.
Im Mittelpunkt unseres Arbeitspaketes stehen die folgenden Fragestellungen: Sind die direkten Behandlungskosten für Patienten, die im Rahmen des §73c-Vertrages versorgt werden, geringer als für Patienten der Kontrollgruppe? Welche Kosten entfallen dabei auf die einzelnen Leistungsarten? Welche Mengen verbergen sich dahinter (z.B. hausärztliche Behandlungsfälle, Behandlungsfälle bei Kardiologen, andere fachärztlicher Behandlungsfälle, Krankenhaus-Tage, Anzahl Arzneimittel-Verordnungen etc.)? Ist die Anzahl der AU-Tage für Patienten, die im Rahmen des §73c-Vertrages versorgt werden, geringer als für Patienten der genannten Vergleichsgruppen? Welche Kosten (z.B. Zusatzkosten/Programmkosten) entfallen auf ein vermiedenes Ereignis (Schlaganfall, Myokardinfarkt) im Zeitraum von einem Jahr bzw. weiteren Zeiträumen (Kosten-Effektivitäts-Analyse)?