EPoC - Einsatz von Point-of-Care-Tests in der ambulanten Versorgung
Förderzeitraum: 10/2022 – 03/2024
Förderer: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) – Zi
Förderung Versorgungsforschung 2021
Studienziel
Point-of-Care-Tests (POCTs, auch Schnelltests) bezeichnen Laboruntersuchungen, welche ohne großen apparativen Aufwand direkt in der Arztpraxis durchgeführt werden und Resultate in der Regel innerhalb von 30 Minuten liefern. Prominente Beispiele sind z.B. Schnelltests für SARS-CoV-2 („Corona-Schnelltests), Urinteststreifen oder Schwangerschafts-Schnelltests.
Ziel des Projekts EPoC ist die systematische Analyse der Anwendung von POCTs in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Insbesondere wollen wir untersuchen:
- Welche POCTs werden häufig eingesetzt? Von welchen Arztgruppen (z.B. Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen oder Kinder- und Jugendmediziner:innen) werden diese eingesetzt?
- Wie hat sich die Anwendung von POCTs in den letzten Jahren entwickelt und welchen Einfluss hatte die SARS-CoV-2-Pandemie?
- Gibt es Unterschiede in der Anwendungshäufigkeit von POCTs nach Arztpraxismerkmalen (z.B. Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum)
- Hat die räumliche Lage der Arztpraxis (landlich/städtisch oder sozio-ökonomische Entwicklung) einen Einfluss auf die Anwendungshäufigkeit von POCTs?
Ein vertieftes Verständnis der IST-Situation der POCT-Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung liefert eine wichtige Informationsbasis für die Identifizierung einer eventuellen Über- oder Unterversorgung und kann somit als Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung dienen.
Methodik
Bei der geplanten Studie handelt es sich um eine retrospektive längsschnittliche Beobachtungsstudie (2016-2021). Datengrundlage sind die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten (VDX-Daten) der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen nach §295 Sozialgesetzbuch V. Die Daten werden dem Institut für Allgemeinmedizin pseudonymisiert übertragen, das heißt, Daten zur eindeutigen Identifizierung von Ärzt:innen oder Patient:innen werden nicht übermittelt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Übermittlung dieser Daten zu Forschungszwecken genehmigt (Genehmigung einer Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 75 Sozialgesetzbuch X zur Nutzung für Forschungszwecke).
Projektteam
Projektpartner
Publikationen
Kongresse
- Storch J, Freytag A, Markwart R. Schnelltests in der hausärztlichen Versorgung: Eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (Vortrag). 57. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 28.09.-30.09.2023; Berlin.