Regelungen zur Anforderung von Betäubungsmitteln
Betäubungsmittel können über spezielle Anforderungsscheine in der Apotheke angefordert werden.
Regelungen für den Innenstadtbereich:
In den Kliniken des Innenstadtbereiches ist eine Belieferung am gleichen Tag möglich, sofern Teil 1 und Teil 2 des Anforderungsscheins bis 8:30 Uhr an der Pforte hinterlegt werden. Die Scheine gelangen von dort aus über den Transportdienst in die Apotheke. Der Lieferung liegt Teil 2 der Anforderung als Warenbegleitschein bei. Auf diesem ist der Erhalt der Medikamente zu bestätigen. Im Anschluss gibt der Mitarbeiter des Transportdienstes die Empfangsbestätigung wieder in der Apotheke ab.
Regelungen für den Standort Lobeda:
Teil 1 und Teil 2 werden über die Rohrpost in die Apotheke gesendet. Alle Anforderungen, die bis 12:00 Uhr in der Apotheke vorliegen, können am selben Tag ab 16 Uhr durch den Transportdienst beliefert werden. Der Lieferung liegt Teil 2 der Anforderung als Warenbegleitschein bei. Auf diesem ist der Erhalt der Medikamente mittels Unterschrift und Stationsstempel zu bestätigen. Im Anschluss gibt der Mitarbeiter des Transportdienstes die Empfangsbestätigung wieder in der Apotheke ab.