Ausbildung: Orthoptist/in
Was ist Orthoptik und was macht eine Orthoptistin?
Was ist Orthoptik und was macht eine Orthoptistin?
„Wir helfen sehen!“
Die Orthoptik ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde, der die Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnostik), Behandlung (Therapie) und Wiederherstellung (Rehabilitation) von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen umfasst.
Der/die Orthoptist/in untersucht dabei Patienten aller Altersgruppen, vorwiegend jedoch Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter. Die Beschwerden der Patienten sind z.B. eine Schielstellung, Doppelbilder, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertes Sehvermögen, augenbedingte Kopffehlhaltungen, Augenzittern, Kopfschmerzen oder Lesestörungen.
Neben diesen primär klassischen Aufgabengebieten sind Orthoptistinnen auch in der visuellen Rehabilitation von Patienten mit zerebralen Sehstörungen nach angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen und von sehbehinderten Patienten tätig sowie in der Früherkennung und Diagnostik von visuell bedingten Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten.
Die Arbeit von Orthoptistinnen bedeutet ein hohes Maß an Eigenverantwortung und das erfordert eine gute Ausbildung. Gemeinsam mit dem UKJ bildet die Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena Orthoptist/innen aus.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Aufgaben einer Orthoptistin
Die Aufgaben eines Orthoptisten/einer Orthoptistin beziehen sich auf die Orthoptik. Dies ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde, der die Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnostik), Behandlung (Therapie) und Wiederherstellung (Rehabilitation) von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen umfasst.
Der/die Orthoptist/in untersucht dabei Patienten aller Altersgruppen, vorwiegend jedoch Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter zum Beispiel mit einer Schielstellung, Doppelbildern, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertem Sehvermögen, augenbedingten Kopffehlhaltungen, Augenzittern, Kopfschmerzen oder Lesestörungen.
Der/die Orthoptist/In trägt ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der Untersuchung, Behandlung und Überwachung der Patienten. Er/sie kann dem Augenarzt Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Diagnostik und Therapie unterbreiten.
Die Aufklärung und Beratung von Patienten und deren Eltern sowie die Dokumentation gehören zum Aufgabenbereich.
Tätigkeitsmerkmale
- Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen
- Beratung der Patienten und der Eltern hinsichtlich der Erkrankung, Behandlung und weiterer Maßnahmen
- Sicherer Umgang und Anwendung der gesamten Technik im Arbeitsbereich
- Dokumentation, Verlaufsbeobachtung und Auswertung
- Verwaltungstechnische Aufgaben für den Arbeitsbereich usw.
Die Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Orthoptisten/Orthoptistin dauert 3 Jahre und wird durch das Orthoptistengesetz vom 28.11.1989 geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der SBBS für Gesundheit und Soziales Jena und in enger Kooperation mit der Augenklinik des Universitätsklinikums Jena.
Die theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Ansprüche an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesundheitliche Stabilität, eine gute Beherrschung der deutschen Sprache und ein normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepasste Umgang mit kleinen und erwachsenen Patienten muss dem Bewerber leicht fallen.
Am Ende der Ausbildung wird eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ vom Landesverwaltungsamt Weimar.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Realschulabschluss oder eine dem Realschulabschluss gleichwertige Ausbildung
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- Ärztliches Attest für Praktikanten am Universitätsklinikum Jena
- Voraussetzungen wie im Punkt "Die Ausbildung" kurz beschrieben
Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der
SBBS Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breidscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Diese Ausbildung ist einmalig in Thüringen!
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- Ärztliches Attest für Praktikanten am Universitätsklinikum Jena
- 2 Lichtbilder
- Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
Kosten und Vergütung
Kopien und Skripte sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
Informationen und Sprechzeiten
www.mefa-jena.de
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung. Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Antje Schonath Ute Krause