Kosten für Behandlungen
Sie haben die Wahl zwischen der Regelleistung (kassenärztliche Versorgung) und der Inanspruchnahme einer Wahlleistung, d.h. die persönliche Behandlung durch den Direktor der Augenklinik (als sogenannter Privatpatient nach alter Nomenklatur).
Die Krankenkassen bezahlen in der Regel das medizinisch Notwendige, nicht aber das medizinisch Mögliche. Die Chefarztbehandlung wird als medizinisch möglich, nicht aber als medizinisch notwendig angesehen.
Ausnahme ist der Krankheitsfall, der so schwierig gelagert ist, daß durch die Schwere des Falles die Behandlung durch den Chefarzt erforderlich ist. Hier zahlt die Kasse. Die Entscheidung wird durch die behandelnden Ärzte der Klinik getroffen. Die Leistung kann vom Patienten nicht gewählt werden.
Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel (abhängig vom gewählten Tarif) die Behandlung durch den Chefarzt.
Kassenpatienten, die die Chefarztbehandlung wünschen, können diese gegen Zuzahlung erhalten.
Die Kosten sind abhängig von der Behandlung und können im Sekretariat (s.u.) erfragt werden:
Sekretariat, Frau Reuter
Tel. 03641 - 9 32 97 01 / Fax: 03641 - 9 32 97 02
e-mail: