Tätigkeitsschwerpunkte
Die gesetzliche Grundlage unserer betriebsärztlichen Tätigkeit bildet das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG), wonach der Betriebsarzt den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung berät.
Selbstverständlich müssen wir bei unserer Tätigkeit die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht beachten. Unsere Aufgabe ist es nicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Einige Schwerpunkte unserer betriebsärztlichen Tätigkeit sind:
Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sowie Untersuchungen zu bestimmten Fragestellungen, z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG), Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach Langzeiterkrankung oder bei Schwerbehinderung (Sozialgesetzbuch V und IX)
Impfsprechstunde
In der Impfsprechstunde erfolgen eine Beratung zu Impffragen und Durchführung von Impfungen je nach beruflicher Gefährdung. Bei dienstlich notwendigen Auslandsaufenthalten bitte zuvor einen Termin zur Reiseberatung vereinbaren. Die Grippeschutzimpfung wird allen Mitarbeitern jährlich von Oktober bis März angeboten.
Impfsprechstunde: montags und mittwochs 13.30- 14.30 Uhr
Spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
nach staatlichen Rechtsvorschriften z. B.:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV
- Biostoffverordnung - BioStoffV
- Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV
- Strahlenschutzverordung - StrlSchV
nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften z. B.:
- BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen je nach beruflicher Gefährdung, z.B. Hauterkrankungen, Lärm, Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr
Mitarbeit im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Suchtprävention
- Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen (z. B. Arbeitskreis Suchtprävention)
- Schulungen zum Thema "Sucht im Betrieb"
- Angebot der Raucherberatung und Raucherentwöhnung
- Betriebsärztliche Betreuung von Mitarbeitern mit Alkohol- oder anderem Suchtmittelgebrauch (siehe entsprechende Regelungen, z. B. Dienstvereinbarung über betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Universitätsklinikum Jena)
- Individuelle betriebsärztliche Beratung zu Fragen der Gesundheitsförderung
Beratung des Arbeitgebers, des Personalrates und der Mitarbeiter zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
- Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit des Universitätsklinikums (Link nur für Klinikum-Intranet) und dem Kanzlerbüro für Technisches Sicherheitswesen der Universität in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
- Mitwirkung bei der Bearbeitung und Auswertung von Arbeitsunfällen. Insbesondere bei Verletzungen mit potentiell infektiösem Material erfolgt eine betriebsärztliche Beratung und Veranlassung weiterer Maßnahmen, siehe auch Checkliste Unfälle mit Infektionsrisiko
- Begehungen der Arbeitsplätze. In den jeweiligen Einrichtungen finden Arbeitsplatzbegehungen aus aktuellem Anlass oder routinemäßig statt.
- Teilnahme an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und anderer Kommissionen.
- Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.
Schutz der werdenden und stillenden Mütter
Sobald ein Mitarbeiterin ihrer/m Vorgesetzten eine bestehende Schwangerschaft meldet, ist der Arbeitgeber aufgrund des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verpflichtet, den Arbeitsplatz der werdenden und stillenden Mutter so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes durch die Tätigkeit nicht gefährdet sind. Für die Meldung an die Behörde ist das unten stehende Formular auszufüllen. Die Hinweise sind zur Information der Schwangeren gedacht.