Nutzerurdnung des Elektronenmikroskopischen Zentrums (EMZ)
English version: User Regulations
Diese Nutzerordnung gilt für alle Personen und Einrichtungen, die mit dem EMZ kooperieren und Geräte und Leistungen des EMZ in Anspruch nehmen
1. Das Elektronenmikroskopische Zentrum (EMZ) ist eine zentrale Einrichtung des Universitätsklinikums Jena. Es bietet allen Einrichtungen des UKJ die Kooperation und Nutzung im Hinblick auf elektronenmikroskopische Fragestellungen an. Zusätzlich können alle Mitglieder des Kuratoriums für Elektronenmikroskopie am Standort Jena mit dem EMZ kooperieren.
2. Vor der Kooperation mit dem EMZ muss ein Beratungsgespräch mit Mitarbeitern des EMZ erfolgen. In diesem Gespräch muss die wiss. Fragestellung, die Art der gewünschten Leistung (EM-Methode), die Art der Kooperation, (z.B. externe- oder interne Gerätenutzung, wiss. Kooperation mit Ko-Autorenschaft) der zeitliche Rahmen, die Probenanzahl und gegebenenfalls die Finanzierung der Leistungen besprochen und dargelegt werden. Bei Zell- und Gewebeproben wird im Beratungsgespräch auch die vom Nutzer, vor der Übergabe an das EMZ, durchzuführende erste Fixierung (Inaktivierung) der Proben besprochen. Das Protokoll für die Fixierung wird erläutert und auf Gefahren durch Fixantien hingewiesen. Die dazu notwendigen aktiven Chemikalien (Glutaraldehyd, Formaldehyd) und Puffer (Cacodylat-Puffer) können vom EMZ bezogen werden. Die Nutzerordnung des EMZ muss anerkannt werden. Die Leitung des EMZ kann verlangen, dass die Nutzung der Einrichtung schriftlich beantragt wird oder die Nutzung in einem Kooperationsvertag geregelt wird.
3. Nutzer des EMZ dürfen keine unfixierten biologischen Proben oder Materialien in die Labors des EMZ verbringen, von denen eine Gefahr ausgehen kann (z.B. infektiöses oder radioaktives Material). Bei Übergabe von Proben an das EMZ wird zusammen mit den Mitarbeitern des EMZ ein Eintrag in ein Proben-Eingangs-Buch erstellt, in dem auch die Fixierung und die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Gefährdung für die Gesundheit durch Unterschrift bestätigt werden muss. Das EMZ kann Proben ablehnen, sofern begründete Zweifel hinsichtlich einer Gefahr für Personal und Geräte bestehen. Proben, die ohne Fixierung oder eine eindeutige Beschriftung und Proben-Protokoll abgegeben werden, werden ebenfalls abgelehnt.
4. Die Bearbeitung von Proben der Einrichtungen des Universitätsklinikums Jena hat in jedem Fall Priorität. Die Bearbeitung der Proben erfolgt nach ihrem Eingangsdatum und in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen (Personal, Geräte). Termine zur Nutzung der Geräte werden gleichmäßig auf alle Nutzer verteilt. Das EMZ behält sich vor, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z.B. Revisionsterminen von Manuskripten), die Vergabe von Terminen zu gewichten.
5. Nutzer der Geräte des EMZ werden vor Beginn der Arbeiten in den gültigen Arbeitsschutzbestimmungen unterwiesen. Die Nutzung der Geräte erfolgt nach Einweisung durch die Mitarbeiter des EMZ. Die Kenntnisnahme der Arbeitsschutzbestimmungen und Bedienungsanleitung müssen vom Gerätenutzer mit Unterschrift bestätigt werden. Eine Nutzung der Geräte und Labore des EMZ außerhalb der Dienstzeiten der Mitarbeiter des EMZ ist nicht möglich.
6. Die Nutzung der EDV erfolgt nach Absprache mit den Mitarbeitern des EMZ. Externe Speichermedien dürfen nicht an den Rechnern betrieben werden. Die Übergabe von Bilddaten erfolgt in der Regel über den File Upload Server des Universitätsklinikums Jena und Mail-Zusendung der Download-Links. Lokale Nutzer erkennen die EDV-Nutzer- und Betriebsordnung für das MTI-Netz des Universitätsklinikums der FSU Jena an (http://www.mti.uniklinikum-jena.de/Institute/Nutzerordnung.html). Über die EDV am EMZ sind keine Patientendaten zugänglich (MTI-Netz).
7. Die Verwertung von Ergebnissen (Bilddaten) erfolgt gemäß der in Punkt 2 getroffenen Vereinbarungen und der Empfehlungen der DFG zur Publikation wissenschaftlicher Daten (Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, DFG, 1998). In jedem Fall bedarf die Verwertung von Ergebnissen, die gemeinsam mit dem EMZ erzeugt wurden, einer Zustimmung durch das EMZ. Material, das am EMZ hergestellt wurde, darf vom EMZ zum Zwecke der Lehre, unter Nennung der Quelle, eingesetzt werden, so weit die Nutzer das nicht ausdrücklich untersagen. Sollte keine gemeinsame Verwertung der Arbeits-Ergebnisse erfolgen, weil z.B. die Leistung von Mitarbeitern des EMZ keine Beteiligung an einer wissenschaftlichen Publikation begründen, soll die Inanspruchnahme der Leistungen des EMZ jedoch zumindest adäquat zitiert werden und die Verwertung dem EMZ angezeigt werden.