Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitionsprogramm des Bundesgesundheitsministeriums zur Förderung der Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser. Die Fördermittel werden über den Krankenhauszukunftsfond vom Bund für Soziale Sicherung vergeben.
Am UKJ wurden im Rahmen des KHZG folgende Fördertatbestände beantragt, sie werden in einem Projektprogramm umgesetzt:
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Fördertatbestand 2: Patientenportale
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Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
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Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
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Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
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Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit