Liebe werdende Mütter und Väter,
Auf Grund der COVID-19-Pandemie ist das Standesamt Jena für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Es wird aber weiterhin Neugeborene beurkunden, indem die Eltern die dafür notwendigen Unterlagen dem Standesamt in einem verschlossenen Umschlag zukommen lassen (per Post oder durch direkten Einwurf in den Briefkasten im Standesamt Jena, Markt 2, 2. OG in 07743 Jena).
Es erfolgt keine persönliche Entgegennahme.
Das Universitätsklinikum bietet Ihnen gemeinsam mit dem Standesamt Jena als einen neuen Service an: Noch während des stationären Aufenthaltes nach der Geburt erledigen wir sämtliche Formalität für Sie, um mit der Geburtsurkunde nach Hause zu gehen. Dadurch können unnötige Wege vermieden werden.
Ihre kompletten Unterlagen übergeben Sie Verwaltungsmitarbeitern des Uniklinikums, die diese über einen Kurierdienst mit der vorgeschriebenen Geburtenmeldung direkt im Standesamt abgeben und am darauffolgenden Tag Ihnen persönlich zusammen der ausgestellten Geburtsurkunde zurückbringen.
Dieser Service ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Die Unterlagen und Urkunden müssen Ihnen persönlich ausgehändigt werden, so dass Ihre stationäre Betreuung bis zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich ist
- Leider kann dieser Service nur angeboten werden, wenn beide Elternteile deutsche Staatsbürger sind. Bei Auslandsbeteiligungen in jeglicher Form müssen Sie das Standesamt immer telefonisch oder per Mail kontaktieren!
- Es müssen folgende Unterlagen komplett vorlegen:
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- Geburtsurkunde beider Eltern im Original
- Eheurkunde im Original
- ggf. Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraft, beides im Original
- Personalausweis beider Elternteile in Kopie (Vor- und Rückseite)
oder Reisepässe in Kopie, aber mit Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes - Handschriftliche Bestätigung mit Unterschrift beider Elternteile zum Vor- und Nachnamen des Kindes mit Angabe Ihrer Telefonnummer oder Mailadresse
- ggf. Vaterschaftsanerkennung, Erklärung zur gemeinsamen Sorge (soweit vorhanden)
- 10,00 € Gebühren in bar pro gewünschter Geburtsurkunde (es werden 3 gebührenfreie Urkunden ausgestellt zur Beantragung von Kindergeld/ Elterngeld/Krankenkasse)
Nur wenn alle aufgezählten Dokumente vollständig und das Bargeld eingesendet wird, können wir Ihnen die Wege abnehmen und das Standesamt die Geburtsurkunde ausstellen!
Am besten bereiten Sie einen Umschlag mit allem Notwendigen bereits zu Hause vor der Geburt vor und bringen diesen mit in den Kreißsaal.
Wenn keine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird vorerst nur die Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen. Eine Beschreibung des Vaters erfolgt dann, wenn es wieder die Möglichkeit zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung geben wird. Gleiches gilt auch, wenn das Kind den Namen des Vaters erhalten soll und es hierzu keine vorgeburtliche Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil gibt.
Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen oder aber die Unterlagen nicht vollständig sind, müssen Sie diese selbst ins Standesamt Jena senden, welches Ihnen dann die Urkunden auf dem Postweg zustellt oder Sie telefonisch über die Abholung informiert.
Bei Fragen stehen Ihnen gern unsere Mitarbeiter auf der Wochenstation und das Standesamt unter nachfolgenden Kontakten zur Verfügung.
Standesamt:
Telefon: 03641 / 49 - 3493, - 3492, - 3475, - 3476
Wochenstation:
Telefon: 03641 9-328 110