Entlassung
Die Entlassungen von Mutter und Kind finden täglich bis ca. 14 Uhr, nach Abschlussgespräch und Untersuchung durch die Kinderärzte und Gynäkologen statt.
Aufenthaltsdauer
Die Dauer des Krankenhausaufenthaltes variiert stark und ist immer abhängig vom Gesundheitszustand von Mutter und Kind. Als Richtwert gelten:
- nach Spontangeburt ca. 2-3 Tage
- nach Kaiserschnitt ca. 5 Tage
- bei einer ambulanten Geburt mind. 6h nach der Entbindung
Hebammenbetreuung im Wochenbett
Eine Nachsorgehebamme ist für Sie und Ihr Kind von unschätzbarem Wert. In der ersten Zeit zu Hause gibt sie wichtige Tipps und leistet Hilfestellung rund um das Stillen, das Baby, die Rückbildung und das Wohlbefinden der gesamten Familie. Jede Frau hat Anspruch auf diese Hebammenleistung. Deren Kosten werden von den Krankenkassen getragen, nehmen Sie jedoch rechtzeitig Kontakt zu den Nachsorgehebammen auf. Falls Sie noch keine Hebamme gefunden haben: Suchmaschine.
Rückbildungsgymnastik
Kursbeginn für die Rückbildungsgymnastik erfolgt idealerweise sechs bis acht Wochen nach der Entbindung. Melden Sie sich hierfür rechtzeitig bei Ihrer Hebamme an.