In der ca. 20. Schwangerschaftswoche können Sie einen eingehenden Organ-Ultraschall durchführen lassen, der wesentlich umfangreicher ist, als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien in diesem Zeitraum vorgesehene. Neben speziellen Geräten erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers.
Das Ziel ist die Darstellung und Beurteilung der Funktion kindlicher Organe, der Fruchtwassermenge, der Plazenta, sowie die des kindlichen Wachstums und Bewegungsmusters. Zur Ergänzung der konventionellen Ultraschalldiagnostik können auch die Möglichkeiten der Dopplersonographie, sowie 3D/4D-Techniken eingesetzt werden. Dabei geht es in erster Linie darum, Fehlbildungen und kindliche Erkrankungen weitestgehend auszuschließen und damit zu einem entspannten Verlauf der Schwangerschaft beizutragen.
Sollte eine Diagnose gestellt werden, gilt es, diese mit weiteren diagnostischen Schritten zu überprüfen und das weitere Vorgehen und die Betreuung mit Ihnen zu planen. Dies umfasst weitere Diagnosen und Therapiemöglichkeiten, ebenso wie die Planung der Geburt mit Einbindung weiterer Spezialisten. Dazu gehören auch interdisziplinäre Konsile, bei denen je nach Fragestellung, die entsprechend notwendigen Spezialisten (Genetiker, Kinderärzte, Kinderchirurgen, Kinderkardiologen, Orthopäden, Neurologen, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen) hinzugezogen werden. Auch das Angebot einer psycho-sozialen Beratung und Betreuung ist Teil dieses Konzepts.
Diese Untersuchung ist kein Bestandteil der normalen Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien. Sie ist allerdings zu empfehlen bei:
- auffälligen oder unklaren Ultraschallbefunden durch Ihren behandelnden Frauenarzt
- erhöhtem Alter der Mutter oder des Vaters und Verzicht auf invasive Diagnostik
- mütterlichen Erkrankungen, z. B. Diabetes mellitus, Autoimmun-Erkrankungen
- angeborenen Fehlbildungen in der Familie
- Mehrlingsschwangerschaften
- Komplikationen in vorausgegangenen Schwangerschaften
- Medikamenteneinnahme, Strahlenexposition, Alkohol- und Drogenkonsum etc.
- Erkrankungen (z.B. Infektionen) oder Komplikationen in der Schwangerschaft
- Zustand nach Sterilitätsbehandlung
In diesen Fällen werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen.