Studien
„Zentrale Repräsentation von postoperativem Schmerz nach Tonsillektomie“
Die Arbeitsgruppe (Mitarbeiter des Lehrstuhls für Biologische und Klinische Psychologie, sowie Kollegen der Klinik für Hals-Nasen- und Ohrenheilkunde) untersucht die Gründe unterschiedlich ausgeprägter Schmerzen nach Tonsillektomie, die häufig sehr belastend für die Patienten sind. Ein tieferes Verständnis der Zusammenhänge ist für uns Voraussetzung, um später besser therapieren zu können. Unter anderem halten wir das individuelle Zusammenspiel von Strukturen im Gehirn, insbesondere in den schmerzverarbeitenden Hirnarealen, für eine mögliche Quelle, die das unterschiedliche Empfinden nach sehr ähnlicher Operation erklären könnte. Deshalb möchten wir dieses Zusammenspiel weiter erforschen.
Aktuell suchen wir Patienten, die bereit sind an wiederholten fMRT-Untersuchungen (funktionelle Magnetresonanztomographie) teilzunehmen. Bei der Untersuchung im MRT (umgangssprachlich auch als „Röhre“ bezeichnet) wird die Hirnaktivität gemessen. Dieses Verfahren ist nach heutigem Erkenntnisstand bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen völlig ungefährlich. Während der Untersuchung werden Ihnen Wörter präsentiert, sowie leichte elektrische Schmerzreize an der Hand verabreicht. Anschließend erfolgt noch eine kurze Schwellenbestimmung mit mechanischen Schmerzreizen. Eine Untersuchung dauert ca. 90 Minuten (davon ca. 40 Minuten im MRT). Die Untersuchungen sollen kurz vor, ca. 4 Tage nach und 6 Monate nach der Operation durchgeführt werden. Für die Teilnahme an allen drei Studienabschnitten erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Forschungsvorhaben durch Ihre Teilnahme unterstützen! Falls Sie an der oben beschriebenen Untersuchung teilnehmen möchten, ist eine Einwilligungserklärung auszufüllen. Von Ihrer Einwilligung können Sie jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Auswirkungen auf Ihre Behandlung zurücktreten. Wir versichern Ihnen, dass die von uns erhobenen persönlichen Daten entsprechend dem Datenschutzgesetz behandelt werden, sie gehen nicht in mögliche Veröffentlichungen ein. Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie lediglich eine anonyme Befundaufnahme, die sich auch auf den Kontakt mit Ihrer/m behandelnden Ärztin/Arzt bezieht.
Falls Sie Fragen zu dieser Untersuchung haben sollten, beantworten wir Sie Ihnen gern.