Cochlea Implantate sind Kassenleistungen. Sie können verordnet werden, wenn ein oder beide Ohren taub sind oder die Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt. Bei der Indikationsstellung eines CIs für ein Ohr spielt es keine Rolle, wie gut oder schlecht das Hörvermögen auf dem eventuell besseren Ohr ist.
Medizinische und soziale Probleme spielen eine Rolle, wenn man sich für oder gegen eine Implantation entscheidet. Heute stehen uns moderne objektive und hergebrachte Methoden zur Verfügung, den Grad und den Charakter einer Hörschädigung festzustellen. Moderne bildgebende Verfahren helfen uns, Aufbau und Beschaffenheit der Cochlea (Schnecke) zu erkennen. Außerdem lässt sich feststellen, ob der Hörnerv ordnungsgemäß arbeitet.
Zur Vorbereitung einer CI-Operation gehören umfangreiche Untersuchungen, die verschiedene Fragestellungen abklären:
- Allgemeine HNO-ärztliche Untersuchung
- Ermittlung des Ausmaßes des Hörverlustes
- Bestimmung der Ursache der Hörstörung, denn nicht bei jeder Hörstörung ist das CI die richtige Therapie.
- Bildgebende Untersuchungen, die helfen, das operative Vorgehen zu planen
- Bei Kindern - psychologische und logopädische Untersuchungen
- Bestimmung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der Narkosefähigkeit.
Diese werden im Rahmen einer Vorstellung in der Sprechstunde für implantierbare Hörsysteme (Mittwochs 09:00-13:00 Uhr) durchgeführt und alle ihre Fragen beantwortet.