Aber es gibt Patienten, die ein normales Hörgerät (hinter dem Ohr oder im Gehörgang) wegen häufiger Gehörgangsentzündungen, Druckgefühlen durch den Verschluss des Gehörganges oder einfach aufgrund der Kennzeichnung als Schwerhöriger durch das Hörgerät nicht tragen können oder wollen.
Für diese Patienten gibt es seit wenigen Jahren die Möglichkeit, über ein in das Mittelohr einsetzbares Hörgerät die Teilnahme an der Welt er Hörenden wieder möglich zu machen.
Dazu wir über einen nicht sichtbaren Schnitt hinter dem Ohr der Empfänger des Hörgerätes in den Knochen des Ohrschädels eingesetzt und durch einen Übertragungsmechanismus mit den Gehörknöchelchen verbunden.
Das zum Empfang der Schallwellen notwendige Mikrofon wird in der Kopfbehaarung unsichtbar getragen.
Damit kann ein deutlich besseres Hören mit dem Hörgerät ermöglicht werden ohne das die oben beschriebenen Probleme auftreten.
Ob ein solches Gerät für den Patienten in Frage kommt, kann durch eine HNO-Unterschung und spezielle Hörtests festgestellt werden. Leider ist diese Operation noch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, so dass für jeden einzelnen Patienten die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse beantragt werden muss.