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Hörtest: Hiermit wird nachgeschaut, ob die Hörminderung auf einer Schädigung des Hörnervs beruhen könnte. Mit einem besonderen Hörtest, der Hirnstammaudiometrie (ERA, BERA) wird die Funktion des Hörnervs und die Weiterleitung der Hörreize in das Gehirn überprüft.
Gleichgewichtsprüfung: Die Funktion der beiden Gleichgewichtsorgane wird geprüft. Typischerweise ist bei einem Vestibularis-Schwannom eine einseitige Untererregbarkeit oder ein Ausfall zu messen.
Gesichtsnervprüfung: Falls eine Lähmung des Gesichts vorliegt, wird die Funktion des Gesichtsnervs genauer elektrophysiologisch untersucht.
Neurologische Untersuchung: Falls weitere besondere Symptome auftreten, kann auch eine zusätzliche neurologische Untersuchung notwendig werden.
Bildgebung: Das wichtigste Verfahren zur Bestätigung der Verdachtsdiagnose die Kernspintomographie, die vom Radiologen vorgenommen wird. Hiermit kann man den Tumor und seine Lage und Größe feststellen. Andere Tumoren können abgegrenzt werden. Die Kernspintomographie ist der Computertomographie zur Beurteilung des Tumors vorzuziehen. Für eine Therapieplanung wird häufig auch zusätzlich eine Computertomographie benötigt.